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THEMA: die GEMA spinnt mal wieder

die GEMA spinnt mal wieder 25 Apr 2009 23:16 #73856

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Ich meinte "ja":
Aber ohne Gemabindung scheint es bei den alten Play along´s Berker ja in Ordnung zu sein! :)
Auf Saxwelt offensichtlich ja.
Es geht aber nicht darum, was der Admin sagt, weil er nicht der Urheber ist. Da zählt eben nur eine "Meinung": Die des Urhebers. Das ist doch einfach.
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Letzte Änderung: 25 Apr 2009 23:19 von Billy.
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die GEMA spinnt mal wieder 25 Apr 2009 23:44 #73857

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Natürlich kann der Urheber eine solche Genehmigung jederzeit widerufen. Nur muss er das dann auch bei mir tun.

Wäre er damit nicht einverstanden gewesen, hätte es das Relaunch-Gewinnspiel damls nie geben können. ICh denke auch das sich die Äußerung von Stefan Berker darauf bezieht wenn jemand mit den PlayAlongs ein Stück aufnimmt und dann kommerziell verwertet (Konzerte, CD's, Radio, TV etc.) Das würde ich auch absolut verstehen.

Ich habe nun nochmal um Bestätigung dieser Genehmigung gebeten. Und hoffe dazu Anfang nächster Woche Klärung anbieten zu können. ISt es so wie Billy zitiert werde ich de CD's zurückziehen soweit das verlangt wird. Dann würde sich der Spruch "Wer viel fragt, kriegt auch viele Antworten" negativ bewahrheiten.

Es wäre Schade und absolut sinnfrei, die PlayAlongs eben für den Zweck für den wir sie hier nutzen, nämlich um Fortschritte zu dokumentieren, sich Verbesserungsvorschläge einzuholen und voran zu kommen durch das hören Anderer, zu stoppen. Das ist doch Verkaufsargument Nr. 1!

Von den Leuten die ich persönlich kenne, haben ca. 80% diese Play-Alongs. Nicht zuletzt durch die Verwendung in der Saxwelt und die damit zusammenhängende Empfehlung sich diese zuzulegen.

Richtig angemerkt, Die Stücke aus der CD Playalongs für Saxophonisten, dürfen hier nicht eingestellt werden. Sie unterliegen der GEMA.

Gruß
Smatjes
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die GEMA spinnt mal wieder 25 Apr 2009 23:45 #73858

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Oder nur vielleicht? :blink:
Zitat:
Im Zweifelsfalle würde ich einfach fragen.[/quote]


Moin Billy

Hiernach gibt es einen Zweifel, sonst gebe es nicht den Zweifelsfall!

Du hast ja deine Anfrage beschrieben, und die sagt ja leider etwas anderes als ein klares JA!

Und zwar, das man bei Stefan Berker anfragen muss!

Aber jeder der nach diesen Play along spielt, möchte gerne wissen ob er es dann hier reinstellen darf, oder eben doch nicht!

Also, darf man, oder doch nicht, oder nachfragen, oder doch nicht,
oder WAS?:S

@smatjes- Ah gut, dann warten wir!:)



LG Hans
Letzte Änderung: 25 Apr 2009 23:52 von hwp.
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die GEMA spinnt mal wieder 26 Apr 2009 00:39 #73860

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Oder nur vielleicht? :blink:
Zitat:
Im Zweifelsfalle würde ich einfach fragen.
[...]

Hiernach gibt es einen Zweifel, sonst gebe es nicht den Zweifelsfall!
Ja, mit Zweifelsfall war die Aussage "Oder nur vielleicht? :blink:" gemeint.
Du hast ja deine Anfrage beschrieben, und die sagt ja leider etwas anderes als ein klares JA!

Richtig. Jörg Sieghart ist nicht Stefan Berker (und wer da noch an den Playbacks mitgewirkt hat). Deshalb kann er auch kein klares "Ja" geben.

Man darf es prinzipiell nicht und wenn doch, kommt es auch auf die Art oder Form an, also wie es bereitgestellt ist:

Jörg Sieghart war sehr positiv gestimmt, aber er hatte auch geschrieben, wie es bei einer Zusage im Internet zugänglich gemacht werden müsste. Hier geht es vermutlich darum, den Verteilungsgrad möglichst gering zu halten.

Deshalb hatte ich auch erwähnt, dass vermutlich Verlinkungen auf externe Quellen eher kritisch sind, dass es also eher nur in der Galerie oder in den SOS, also innerhalb Saxwelt, zugestimmt wird.

Ich weiss nicht, was Smatjes wie ausgemacht hat, deshalb schrieb ich "offensichtlich ja".

Smatjes zweifelt nun aber auch, sonst würde er nicht noch mal fragen. Das beste ist, was er gerade macht.

Es wäre also sinnvoll, diese offenen Punkte zu klären und, wenn diese geklärt sind, sie schriftlich festzuhalten, nicht nur einfach über Freds verteilt wie "ja, ist erlaubt". Man müsste es einfach nachgucken können (vielleicht in den Nutzungsbestimmungen?)

Gruss,
Billy
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die GEMA spinnt mal wieder 26 Apr 2009 02:20 #73863

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Moin!

@Billy-

Dein Bericht stellt eine bereits erteilte Genehmigung in Frage, daraufhin habe ich geschrieben:

Oder vielleicht nicht?:(

Ich war schon zufrieden als der Admin schrieb : Jepp!:)

Keine Plattenfirma darf ja sagen, wenn sie nicht das O.K. vom Urheber hat, wenn doch, dann haben die mit Zitronen gehandelt nicht der Admin!;-)

und hier noch mal!

Zitat Billy:
Es geht aber nicht darum, was der Admin sagt, weil er nicht der Urheber ist. Da zählt eben nur eine "Meinung": Die des Urhebers. Das ist doch einfach.
Zitat Ende



Es geht sehr wohl darum was der Admin sagt, denn er äußert eine Genehmigung zu haben!

Wenn man allerdings die Frage implementiert ob der Urheber direkt die Genehmigung erteilt hat, dann kommt der Admin nicht umhin die Genehmigung bestätigen zu lassen!

Aber wer sind wir, dass wir das Verhältnis zwischen Tunesdayrecords und Urheber zu bezweifeln haben!




LG Hans
Letzte Änderung: 26 Apr 2009 03:26 von hwp.
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die GEMA spinnt mal wieder 26 Apr 2009 11:29 #73866

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Lieber HWP,

ich stellte es nicht ohne Grund in Frage, denn eine wirkliche Genehmigung habe ich auf Saxwelt nicht gesehen:

Wir müssen auch differenzieren:

Du hast auf die Playalongs im Shop verlinkt, unter denen auch die Playalongs für Saxophonisten sind (auf weitere Differzierung komme ich noch).
Aufgrund der Tatsache, dass Smatjes irrtümlicherweise mit "Jepp!" geantwortet hat, wollte ich das nur klarstellen, dass für diese das "Jepp!" eben nicht gilt.

Würdest du im Fall einer Klage sagen "ja, aber der Admin hat gesagt...", wenn jemand auf Berufung dieses "Jepp!" doch die Playalongs für Saxophonisten verwendet hat?

Ich erinnerte mich noch gut, dass Smatjes im Zuge des Relaunch Gewinnspiels erwähnte, dass die Playalongs für Saxophonisten eben nicht GEMA frei sind. Ich erinnere mich auch noch gut, dass er erwähnte, dass die anderen Playalongs GEMA frei sind. Aber wer sucht schon diese Aussagen hier im Forum heraus, um sich zu vergewissern?

Es war mein Anlass, bei Tunesday Records nachzufragen, infern sich denn die Playalongs unterscheiden und, was es für mich für die Nutzung bedeutet, wenn die anderen Playalongs GEMA frei sind. Ich bekam eine freundliche Email von Jörg Sieghart mit Erklärung.
In dieser erklärte er die Differenzierung zwischen GEMA und Urheberrecht. Er erklärte auch, dass, wenn Stücke GEMA frei sind, man damit noch lange nicht machen darf, was man will!
Er erklärte auch, dass ich mir eine Erlaubnis der Leistungsschutzrechte-Inhaber einholen muss und, ich müsste also erstmal eine Anfrage mit der Aufnahme schicken.

Er erwähnte aber auch, dass in der Regel dann so Hörproben genehmigt werden. Allerdings erklärte er eben dabei auch die Verlinkung verwiesen (keine externe Quellen auf Humyo, Soundclick usw.)

Das alles steht nicht in der Antwort "Jepp!" und es könnte dazu führen, dass jemand ohne Kenntnis dieser Feinheiten vielleicht doch das Urheberrecht verletzt.

Und da es doch etwas differenzierter zu sehen ist (und ich weiss nicht, was Smatjes für Vereinbarungen hat), sollte es schriftlich nachlesbar sein, am besten zitiert mit den Worten von Tunesday Records, damit es möglichst wenig Interpretationsfreiheit gibt. Geklärt werden müsste, welche Playalongs verwendet werden dürften und in welcher Form (Art der Veröffentlichung, Verlinkung im Internet) - vielleicht sogar mit Werbung für diese Playalongs!

Nette Grüsse,
Billy
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die GEMA spinnt mal wieder 26 Apr 2009 12:35 #73869

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Moin!

Nicht mit einem Wort habe ich nach Sieghart oder schieß mich tot
gefragt oder sie benannt!:(

Ich meine die Berker Play along!
Ich meine die, die schon online stehen!
Und das habe ich auch geschrieben!

Berker Vol. 1-3

BERKER,BERKER,BERKER!

Die hervoragenden BERKER , erstklassig eingespielt von Stefan Berker und Band!

NEIN, nicht die anderen die da stehen, sondern die von Stefan Berker, die wir schon erprobt haben, und für die eine Genehmigung vorlag, sonst wären sie nicht online!;-)

Und ich beziehe das Jepp von Smatjes NUR auf diese, und nicht auf die Interpretation von XYZ!:)

Und nun geht alles seinen Gang!:)


LG Hans
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die GEMA spinnt mal wieder 26 Apr 2009 12:51 #73870

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Jörg Sieghart war sehr positiv gestimmt, aber er hatte auch geschrieben, wie es bei einer Zusage im Internet zugänglich gemacht werden müsste. Hier geht es vermutlich darum, den Verteilungsgrad möglichst gering zu halten.

Deshalb hatte ich auch erwähnt, dass vermutlich Verlinkungen auf externe Quellen eher kritisch sind, dass es also eher nur in der Galerie oder in den SOS, also innerhalb Saxwelt, zugestimmt wird.

Das erstaunt mich alles sehr. Wenn ich Playalongs herstellte, würde ich sagen, spielt, was das Zeug hält und verbreitet meinen Kram. Schreibt meine URL dazu und fertig ist. Das fördert meine Verkaufszahlen. Kommerzeille Nutzung schließt man aus, dann hat sichs.

Was für ein Quatsch, sich das Übungsgedudel eines Saxophonschülers zuschicken zu lassen um einer Veröffentlichung zuzustimmen.
Und die Zuhörerschaft gering zu halten, was soll das für einen Sinn machen? Entweder es ist eine geschlossene Gruppe (privat) oder es ist öffentlich. Was will er vor wem schützen?

Unsere elektronische Gesellschaft braucht einen flexibleren Umgang mit dem Urhebergesetz. Es muss endlich möglich werden, bestimmte Stücke durch die GEMA verwerten zu lassen, andere mit einem copyleft zu versehen und bei dritten die Verwertung selber zu übernehmen. So möchte ich sogar bei ein und demselben Stück bestimmen können, ob ich bei der Aufführung auf Tantiemen (z.B. in kleinen Clubs) verzichte, so dass der Clubbesitzer nur für Coverversionen zahlen muss. Ein einfaches Formular, dass die Tantiemen direkt mit der Gage abgegolten wurden, könnte ich dem Veranstalter dann in die Hand drücken auf dass er es der GEMA vorlegt.

Wir stecken in einer Umbruchphase und viele Regelungen müssen neu überdacht werden. In 10 Jahren sind wir bestimmt weiter.
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die GEMA spinnt mal wieder 26 Apr 2009 13:57 #73871

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Es war mein Anlass, bei Tunesday Records nachzufragen, infern sich denn die Playalongs unterscheiden und, was es für mich für die Nutzung bedeutet, wenn die anderen Playalongs GEMA frei sind. Ich bekam eine freundliche Email von Jörg Sieghart mit Erklärung.
Ganz wichtig,

wenn ich eine Aussage zu Dingen mache die hier in der Saxwelt passieren, gehe ich davon aus, dass diese Aussage auch in Bezug auf Dinge wahrgenommen wird die hier in der Saxwelt passieren und nicht irgendwo auf YouTube, Vimeo und wie sie alle heißen.

Die Playalongs die Gemafrei sind, sind als solche klar gekennzeichnet. Die die nicht Gemafrei sind, sind eben nicht so gekennzeichnet.
Er erwähnte aber auch, dass in der Regel dann so Hörproben genehmigt werden
Hörproben sind was völlig anderes. Hörproben sind Ausschnitte der puren PlayAlongs. Mit den auf Saxwelt eingestellten Stücken, die auf Grundlage der PlayAlongs erstellt wurden, kann niemand etwas anfangen, da sie immer bereits mit einem Saxophon überspielt wurden. Hier werden ja nicht die puren PlayAlongs zum download angeboten. Und wenn dass so wäre und ich das mitbekomme, dann gäbe es für denjenigen richtig Ärger.
Das alles steht nicht in der Antwort "Jepp!" und es könnte dazu führen, dass jemand ohne Kenntnis dieser Feinheiten vielleicht doch das Urheberrecht verletzt.
Wie gesagt dieses Jepp! gilt für Saxwelt und ich gehe davon aus, dass das jedem hier klar ist.

Gemfreies darf in der Saxwelt eingestellt werden, nicht Gemafreies eben nicht, das Urheberrecht hat erstmal nix mit der Gema zu tun und gilt zusätzlich. ÜBERALL!

Nun noch was allgemeines.
Es ist immer gut zu hinterfragen was wo passiert. Es wird aber niemals jede erdenklich und mögliche Eventualität abzudecken sein. Ich glaube daher nicht, dass jemand in der Lage sein wird, alle in Frage kommenden Fragen mit einer Antwort zu beantworten. Schon gar nicht wenn es um einen begrenzten Raum, hier Saxwelt, geht.
So stelle ich meine Fragen an die Firmen immer im Zusammenhang mit der Saxwelt. In diesem Fall ist es gedeckelt für die Saxwelt. Alles andere müsst ihr dann direkt mit Urheber, Label, Vertrieb abklären. Die Antworten die ihr dann erhaltet gelten für euch und euren speziellen Fall, nicht aber für die Saxwelt.

Oft wird aber eben genau das wieder verallgemeinert und so Unsicherheit geschürt. Als Faustregel könnt ihr euch folgendes zu Herzen nehmen. Für alles was in der Saxwelt passiert, halte ich erstmal den Kopf hin. Ich werde wo es nur geht aufpassen, dass mir mein schönes Antlitz nicht verschandelt wird und eingreifen wo ich bedenken habe sobald ich das mitbekomme. Wo ich es nicht mitbekomme freu ich mich über einen Hinweis und werde den bemängelten Umstand schnellstmöglich abstellen.

Je mehr ihr nachfragt umso mehr antworten bekommt ihr. Und je mehr antworten ihr bekommt umso differenzierter und eingeschränkter werden die Möglichkeiten.

Was für ein Quatsch, sich das Übungsgedudel eines Saxophonschülers zuschicken zu lassen um einer Veröffentlichung zuzustimmen.
Und die Zuhörerschaft gering zu halten, was soll das für einen Sinn machen? Entweder es ist eine geschlossene Gruppe (privat) oder es ist öffentlich. Was will er vor wem schützen?

Ich denke auch, dass es bei dieser Aussage um die kommerzielle Verwertung der PlayAlongs geht und nicht um die private Nutzung ohne Einnahmen. Das wäre sonst tatsächlich ziemlich daneben und ein Eigentor.

Wie gesagt ich habe nun nochmals nachgefragt udn werde das Ergebnis hier posten.

Viele Grüße
Smatjes
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die GEMA spinnt mal wieder 26 Apr 2009 14:24 #73873

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Stefan Berker freut sich das wir seine Play along`s so gut finden!

Er meint, mit Urherrechten dürfte das eigentlich nichts zu tun haben!

Und wünscht uns weiterhin viel Spaß beim Üben und spielen!:woohoo:

Ich freu mich!:)

LG Hans
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