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THEMA: die GEMA spinnt mal wieder

die GEMA spinnt mal wieder 27 Apr 2009 12:34 #73915

  • gordon.shumway
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pue schrieb:
@gordon.shumway: unser alter Zankapfel, hehe! Wäre schön, wenn ich irgend ein Dokument sehen könnte, was mir deine These belegt.


hi pue,
es liegt mir fern, mich mit dir über dieses thema zu zanken.
mein problem ist, dass ich vor über 20jahren meinen letzten vertrag schriftlich über auftragsarrangements abgeschlossen habe. ich hab also keine ahnung, wie ich dir mündliche verträge oder einen handschlag belegen kann,
denn die zählen nunmal für mich mehr, als ein stück papier.
und meine bankauszüge bekommt noch nicht mal das finanzamt zu sehen.
1:0 für dich.
trotzdem kann man über andere sichtweisen und erfahrungen vorurteilsfrei nachdenken.

lg
gordon
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die GEMA spinnt mal wieder 27 Apr 2009 12:59 #73920

  • pue
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Pardon, deinen Kontoauszug wollte ich nicht sehen. Eher eine GEMA-Klausel, die besagt, dass ich Teile meines Repertoires selber verwerten kann. Wie gesagt kann man die Internetverwertung oder auch nur einzelne Stücke aus der Internetverwertung nehmen lassen. Ansonsten verwertet die GEMA sogar die Stücke, die ich noch gar nicht geschrieben habe.

Aus §1 des Berechtigungsvertrages:
Der Berechtigte überträgt hiermit der GEMA als Treuhänderin für alle Länder alle ihm gegenwärtig zustehenden und während der Vertragsdauer noch zuwachsenden, zufallenden, wieder zufallenden oder sonst erworbenen Urheberrechte in folgendem Umfang zur Wahrnehmung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: ...
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die GEMA spinnt mal wieder 27 Apr 2009 13:19 #73922

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und sie behält im falle einer erfolgreichen kündigung ( dauert normal 6 jahre ) für weitere 5 jahre alle rechte : du mußt dann für deine eigenen werke zahlen ( lassen ) , bekommst aber nichts.

zum glück sind jatzmusiker ungeheuer erfindungsreich und haben kein problem, für ihre 20 kunden stets neue werke zu kreieren.

:silly:
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die GEMA spinnt mal wieder 27 Apr 2009 13:27 #73923

  • gordon.shumway
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pue schrieb:
Ansonsten verwertet die GEMA sogar die Stücke, die ich noch gar nicht geschrieben habe.

das wäre dann der status eines leibeigenen ohne rechte und das urheberrecht
wäre bei durchführung des berechtigungsvertrages außer kraft gesetzt.
das wär ja lustig vorm BGH.
es ist aber immer noch so, dass ich als urheber entscheide,
was mit meinem gedankengut passiert, und wird auch immer so bleiben.
urheberrecht geht vor verwertungsrecht.
wenn ich der öffentlichkeit oder allen musikern dieser welt eine neue partitur/oper usw. schenke,
ist das allein meine entscheidung.
natürlich stehen diese möglichkeiten nicht in den verträgen.
sie sind aber auch nicht a priori schriftlich ausgeschlossen.

du beauftragst doch die GEMA mit jedem neuen titel den du meldest.
die GEMA beauftragt oder zwingt doch nicht dich, für sie titel zu schreiben.
du bist auftraggeber. sie sind auftragnehmer.
und sie sind schon gar nicht allmächtig (wie hier oft beschrieben).

lg
gordon
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die GEMA spinnt mal wieder 27 Apr 2009 14:13 #73925

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MAl ne Frage.

was heißt folgendes?

Der Berechtigte übeträgt der GEMA für alle Länder ihm gegenwärtig zustehende und während der Vertragslaufzeit noch zuwachsenden, zufallenden, wieder zufallenden oder sonst erworbenen Urheberrechte!

Gruß
Smatjes
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die GEMA spinnt mal wieder 27 Apr 2009 14:35 #73928

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Lieber Gordon, du hast leider in allen Punkten Unrecht.

Ich habe gerade eine E-Mail von der GEMA bekommen, worin eine Anfrage von der japanischen JASRAC, oder wie die heißt, nach einem Titel ist, der mich als Urheber ausweist, den ich aber der GEMA nicht gemeldet habe. Selbst über diesen Umweg wurde die Komposition mir zugeordnet und nun muss der japanische Veranstalter Tantiemen zahlen, obwohl ich sie ihm geschenkt hätte.

Ich saug mir das ja nicht aus den Fingern, was ich oben zitierte. Es ist §1 meines Vertrages mit der GEMA. Es wird auch Ausschließlichkeitsklausel genannt.

@smatjes: der Hauptsatz lautet:
"Der Berechtigte überträgt der GEMA als Treuhänderin die Urheberrechte zur Wahrnehmung..."

Das ist voll korrekt, denn die GEMA verwaltet treuhänderisch meine Rechte aus meiner Urheberschaft. Sie wird damit nicht zum Urheber.

Worüber wir streiten, ist das kleine Wörtchen "alle".
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die GEMA spinnt mal wieder 27 Apr 2009 14:36 #73929

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Moin!

Gebunden an die GEMA?

Na ja, wie ich es von einem Musikanwalt verstanden habe:

Es ist wie Gordon schreibt, das höhere Recht bricht das niedrigere!
Grundrecht vor Bundesrecht vor Landesrecht!

Was die GEMA in ihren Verträgen verklausuliert ist Vertragsfreiheit, was nicht bedeutet dass es rechtlich uneingeschränkten Bestand hat!


Eine weitere Laufzeit ohne Tantiemen, (der Vertrag über die Verteilung, wird dann selbst nach Gema nicht eingehalten) riecht gewaltig nach Sittenwidrigkeit.

Gleichbedeutend mit einem Mietvertrag über 5 Jahre , aber man muss für 10 Jahre weiter zahlen, ist aber schon aus der Wohnung raus, man hatte unterschrieben um die Wohnung überhaupt zu bekommen!(Um Tantiemen überhaupt zu bekommen)

Und so greift die Unverhältnismäßigkeit, und dann sogar eine fristlose Kündigung!

So etwas, ist ein gefundenes Fressen für Anwälte!

Und die Gema wird einen Teufel tun das gerichtlich durchzusetzen, denn Urheberrecht ist das höhere Recht, und damit wird jede Klausel dieser Art aus dem Verwertungsvertrag gedeckelt!


Nur der Plattenvertrag, Ablieferung von Stücken in einem benannten Zeitraum, gilt als
verbindlich, und hat als Gegenstand `Die Produktion von Stücken`! (siehe G. Michael, welcher sich teuer aus einem Vertrag raus kaufen mußte)!

LG Hans
Letzte Änderung: 27 Apr 2009 14:38 von hwp.
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die GEMA spinnt mal wieder 27 Apr 2009 14:51 #73930

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Das Urheberrecht bleibt beim Komponisten, es geht nur auf das Recht zur Vermarktung.
Und das will die GEMA exklusiv haben, denn sonst würde sich ja jeder nur die Rosinen rauspicken und den unlukrativen Rest der GEMA überlassen.
Und das natürlich nur, so lange er will. Wenn er dann fest im Sattel sitzt und die Sachen sich mehr oder weniger selber vermarkten, dann steigt er aus und streicht die Kohle selber ein.

Vergleich mit der Wohnungsmiete: Der Vermieter reisst Wände raus und baut extra wegen dir um, dann will er auch eine Mindestmietdauer haben, damit er seine Investitionen wieder reinkriegt.
Das ist absolut üblich, vielleicht nicht im normalen Wohnungsmarkt, aber bei Gaststätten oder Arztpraxen schon.
Nur der Plattenvertrag, Ablieferung von Stücken in einem benannten Zeitraum,
da sich die GEMA nicht für Plattenverträge interessiert, sondern nur für Aufführung von Kompositionen, hat dieser Abschnitt hier gar nix zu sagen. Ein Plattenvertrag wird zwischen einem Künstler und einer Plattenfirma abgeschlossen. Und da es mehr als eine Plattenfirma gibt, ist das ein eindeutiges Zeichen dafür, dass das Vorhandensein von mehreren konkurrierenden Firmen die Situation nicht automatisch verbessert. (Und wer G. Michael freiwillig vorzeitig aus einem Plattenvertrag entließe, der müsste ja wohl dermaßen bescheuert sein ...)
Remember Joe Cocker
Letzte Änderung: 27 Apr 2009 14:55 von RainerBurkhardt.
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die GEMA spinnt mal wieder 27 Apr 2009 15:45 #73932

  • gordon.shumway
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pue schrieb:
Lieber Gordon, du hast leider in allen Punkten Unrecht.

Ich habe gerade eine E-Mail von der GEMA bekommen, worin eine Anfrage von der japanischen JASRAC, oder wie die heißt, nach einem Titel ist, der mich als Urheber ausweist, den ich aber der GEMA nicht gemeldet habe. Selbst über diesen Umweg wurde die Komposition mir zugeordnet und nun muss der japanische Veranstalter Tantiemen zahlen, obwohl ich sie ihm geschenkt hätte.

hi pue,
in diesem falle war ein kleiner flüchtigkeitsfehler der grund:
du hast schlicht vergessen, den titel unter copyleft bzw. GNU/GPL zu stellen.
und das muss auf der partitur vermerkt sein bevor die GEMA davon kenntnis hat.
ich würde das nachträglich versuchen, würde aber (glaub ich) nicht funktionieren.
den kurzen ärger musst du aushalten können.
und da brauchst du nerven dafür.
in diesem fall greift dann natürlich §1.
deshalb: alles vorher abklären, alles vorher auf die partituren schreiben,
vorher alle munition für den gegner wegsperren.
hinterher ist es meist zu spät, wie in diesem fall.


alle titel, die ich verschenke, stehen bei mir unter GNU/GPL,
mit persönlicher widmung an die jeweiligen bands/orchester.
wenn die dann änderungen durchführen, können sie das machen ohne mich zu fragen.
wenn sie diese dann weiterveröffentlichen, muss der neue titel ebenfalls unter GNU/GPL stehen.
bei aufführungen muss dann auf der meldeliste vermerkt sein, dass der titel unter GPL steht,
oder aus der meldung rauslassen. wie man will.
ich hab bisher nie ärger gehabt.



lg
gordon
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die GEMA spinnt mal wieder 27 Apr 2009 16:02 #73935

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Moin!

Von einem Musikanwalt:

Die Mitgliedschaft in der GEMA kann jederzeit gekündigt werden. Möglich ist auch eine Kündigung der einzelnen Inkasso-Sparten aus dem Berechtigungsvertrag mit der GEMA. Wenn also eine Band/der Einzelinterpret zum Beispiel mit den für eigene im Internet vorgestellte Songs abzuführenden Abgaben an die GEMA nicht mehr einverstanden ist, dann kann die Band/der Einzelinterpret lediglich den Berechtigungsvertrag im Hinblick auf die Einzelsparte Internet/Neue Medien kündigen. Hierbei soll sich die Band/der Einzelinterpret auf die Entscheidung der EG-Kommission vom 2. Juni 1971, betreffend des Verfahrens nach Art. 86 des Vertrages ( IV/26760 ? ?GEMA?) berufen. Gleiches gilt für den Fall, wenn eine Band/ein Künstler das Rundfunkinkasso, das mechanische Vervielfältigungsrechtinkasso bei Eigen-CD-Produktionen das Auftrittsrechtinkasso oder das Internetinkasso aus dem Berechtigungsvertrag einzeln oder insgesamt kündigen will. Die Kündigungsschreiben sollten per Einschreiben an die GEMA-Zentralen in Berlin oder München gerichtet werden.

LG Hans
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