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THEMA: Noten digital verwalten - Tipps? Rechtliches?

Noten digital verwalten - Tipps? Rechtliches? 17 Feb 2010 15:50 #86498

  • frickler
  • fricklers Avatar
smatjes schrieb:
Eine Kopie von deren Inhalten anzufertigen darfst du nicht. Das sagt uns das URHG.
Eine Kopie deines Eigentums darfst du anfertigen Das sagt das GG.
Deine Auslegung des UrhG ist mittlerweile bekannt.

Nun ist es aber so, daß nicht nur ein Gesetz existiert, sondern durchaus mehrere und die darin niedergelegten Rechtsnormen sich durchaus widersprechen können. Mein Recht auf Selbstverwirklichung um 4:00 morgens kollidiert garantiert mit dem meiner Nachbarn auf ungestörten Schlaf :)

Aufgrund dieser konkurrierenden Rechtsnormen gibt es eben -auch wenn's wehtut- nicht das Recht oder die Wahrheit, sondern widerstreitende Rechtsstandpunkte der Parteien. Ein Richter synthetisiert daraus ein Urteil durch Abwägen der jeweiligen Rechte gegeneinander. Das Urteil selbst ist aber auch nur eine vorläufige Auslegung der Gesetze, bis die nächste Instanz die Rechtslage anders sieht. Daher auch der Fachbegriff "herrschende Meinung" und eben nicht: "ewige Wahrheit".

Du tätest gut daran, das in deine Argumentation einzubeziehen, deine ständige Wiederholung von (sinngemäß) "im UrhG steht aber [...] basta!" könnte man ansonsten kontern durch ebensolche Wiederholung von "im GG/BGB steht aber [...] Punktum!". Die Wahrheitsfindung bringen beide Behauptungen nicht voran.

Rechtssicherheit brächte einzig ein Grundsatzurteil des BGH, aus dem man dann ersehen kann, wie die widersprechenden Rechte gegeneinander gewichtet werden. Evtl liest hier ja ein Vertreter der Zunft mit und mag einen Blick in seine NJW-Archive tun? :)

Ansonsten ist der Thread mittlerweile ausreichend philosophisch geworden, um meilenweit vom nächsten Topic entfernt zu sein :)

Schönen Gruß!

frickler
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.

Noten digital verwalten - Tipps? Rechtliches? 17 Feb 2010 16:04 #86499

  • gordon.shumway
  • gordon.shumways Avatar
@smatjes

ui, hast dir wirklich viel mühe gemacht. respekt.
darauf sollte ich nochmal antworten.

kurz zu den druckplatten.
es ist tatsächlich straffrei,
war es immer und wirds immer sein.
auch das sich verschaffen war und ist straffrei.
denn es wird immer überlesen und ignoriert :
in verkehr bringt bzw. in umlauf bringt!!!
das ist das wichtige!
erst dann wirds strafbar.

die tatsache, dass ich ein messer habe, macht mich nicht zu einem täter.
erst wenn ich es benutze ! (klaro, nicht zum kartoffelschälen :) )


smatjes schrieb:
@gordon
ich verstehe was du meist.

Wichtig ist dann aber auch die Begrifflichkeiten Eigentum und Besitz zu trennen.

Du hast Eigentum am Blatt Papier was die Noten beinhaltet, bzw. an der CD auf der die Musik drauf ist. Nicht aber an den Noten selber oder der Musik. Diese darfst du nicht kopieren. Grundsätzlich nicht.

das ist klar. die noten/musik gehören nicht mir.
ich zahle für die nutzung, bzw. der urheber bekommt sein geld,
wenn ich nach einem gig die titelliste schreibe.
und er bekommt nicht mehr geld, wenn ich von kopien spiele.
sein geistiges werk wird nicht gestohlen oder verändert.
sein geistiges werk wird unverfälscht wiedergegeben.

das gesetz hat seine berechtigung! keine frage.
ich selbst habe ja ein interesse daran, dass meine noten verkauft werden.
das gesetz dient dazu, "gewerbsmäßige" kopien zu verhindern.
das ist gut so.

viel zu oft kommt es vor, dass jemand seine originale kopiert,
weitergibt und die dann von einer anderen band gespielt werden.
"hey, geiler titel. mach mir mal ne kopie davon."
das darf nicht sein. da werde ich stinkig.
dafür ist dieses gesetz gedacht.
( ich habe einen solchen prozess geführt und gewonnen)
aber es kann nicht sein, dass jemand für eine sache zweimal bezahlt
nur um zu vermeiden, dass seine originale schaden nehmen.

da halte ich jeden prozess locker durch.
wenns ein richter überhaupt zum prozess kommen lässt,
denn noch gilt mein grundrecht zur wahrung und schutz meines eigentums und vermögens.
notfalls mit anwendung durch gewalt! ( auch das steht im grundgesetz)
und dazu zählt auch das notenpapier (egal, ob da was draufsteht).
das sind meine verbrieften rechte.
und da gehe ich bis zum bgh, wenn hart kommt.

nochmal, ich bin gegen jede art von kopieren von noten,
wenn dadurch die rechte anderer verletzt werden.
ich bin strikt gegen die weitergabe von kopien an andere (bands).
notenraubkopierer sollen zur verantwortung gezogen werden.

aber: das gesetz muß in seiner gesamtheit gesehen werden.
nicht einige auszüge, die irgendwohin passen.
und in der gesamtheit beeinträchtigt es meine persönlichen rechte.
denn ich schade niemandem, ich schütze nur mein eigentum.

ich kanns auch noch perverser machen:

ich kopiere bewußt meine drucknoten,
weil ich die druckarrangements aus den 50ern als erhaltenswertes kulturgut ansehe.

lg
gordon
Letzte Änderung: 17 Feb 2010 16:11 von gordon.shumway. Begründung: korrektur
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Noten digital verwalten - Tipps? Rechtliches? 17 Feb 2010 16:30 #86501

  • frickler
  • fricklers Avatar
gordon.shumway schrieb:
kurz zu den druckplatten.
es ist tatsächlich straffrei,
war es immer und wirds immer sein.
auch das sich verschaffen war und ist straffrei.
Smatjes hatte was Wichtiges beim Zitieren vergessen, da steht nämlich "... verschafft und in Verkehr bringt ...". Ich zitiere ihn mal:

In Gesetzen ist es wirklich wichtig, diese Wort für Wort zu zerlegen und jedem Wort die gleiche Bedeutung zuzmessen. Da kann ein kleines und, kann oder das, mittlerweile schon berühmte, soll an mehreren oder auch nur einer Stelle einen erheblichen Unterschied darstellen.

:P

Das Zauberwort heißt Plausibilität, denn letztendlich steht deine Behauptung gegen die des Staatsanwalts. Der Richter könnte (theoretisch) dir glauben, muß aber nicht zwingend. Ich würde es nicht ausprobieren.

Schönen Gruß!

frickler
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Noten digital verwalten - Tipps? Rechtliches? 17 Feb 2010 17:44 #86506

  • smatjes
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@frickler
hast recht, mein Fehler.
Ich befürchte dennoch das, sollten mehrere Blüten bei dir gefunden werden, das dir ein in Umlauf bringen unterstellt werden wird.

@gordon
Ob das Gericht nun einem BGH Urteil standhält bliebe abzuwarten. Ich kenne keines.

Das darf aber nicht dazu führen das Anfragen zu Notenkopien mit dem eigenen Rechtsauffassen beantwortet werden. Gerade im Bereich Noten ist das Gesetz recht eindeutig formuliert. Und ich fürchte du wirst bei einem Prozess unterliegen. Was wir aber wohl nie erfahren werden und wollen.

Was nun letztlich jeder aus dem Gesetz für sich rausliest bleibt jedem selbst überlassen, auch wie er dann handelt. Dann trägt er für sein handeln die Konsequenzen. So aber fragt er nach und bekommt eine falsche Antwort und trägt diese womöglich weiter.

Wenn du sagst, das kopieren ist erlaubt dann musst du auch aufzeigen können wo das zweifelsfrei erlaubt wird. Die Note auf dem Papier gehört dir nicht nur das Papier und das darfst du kopieren. Das GG entfällt für die Note.

Oder du hälst den Kopf hin wenn aufgrund deiner Aussagen jemand verdonnert wird. Was wir vermutlich auch nie erleben werden und wollen.

Blöd ist nur, der der nach deinen Ratschlägen handelt, wird sich nicht auf dich berufen können um dann Straffrei davon zu kommen, er reißt dich unter Umständen nur mit rein. Aber auch das werden wir vermutlich nie erleben mangels Kläger und mangels öffentlichem Interesse wie es so schon heißt. Ausgeschlossen ist es aber eben nicht.


Gruß
Smatjes
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Noten digital verwalten - Tipps? Rechtliches? 17 Feb 2010 18:31 #86511

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smatjes schrieb:
@frickler
hast recht, mein Fehler.
Ich befürchte dennoch das, sollten mehrere Blüten bei dir gefunden werden, das dir ein in Umlauf bringen unterstellt werden wird.

@gordon
Ob das Gericht nun einem BGH Urteil standhält bliebe abzuwarten. Ich kenne keines.

Das darf aber nicht dazu führen das Anfragen zu Notenkopien mit dem eigenen Rechtsauffassen beantwortet werden. Gerade im Bereich Noten ist das Gesetz recht eindeutig formuliert. Und ich fürchte du wirst bei einem Prozess unterliegen. Was wir aber wohl nie erfahren werden und wollen.

Was nun letztlich jeder aus dem Gesetz für sich rausliest bleibt jedem selbst überlassen, auch wie er dann handelt. Dann trägt er für sein handeln die Konsequenzen. So aber fragt er nach und bekommt eine falsche Antwort und trägt diese womöglich weiter.

Wenn du sagst, das kopieren ist erlaubt dann musst du auch aufzeigen können wo das zweifelsfrei erlaubt wird. Die Note auf dem Papier gehört dir nicht nur das Papier und das darfst du kopieren. Das GG entfällt für die Note.

Oder du hälst den Kopf hin wenn aufgrund deiner Aussagen jemand verdonnert wird. Was wir vermutlich auch nie erleben werden und wollen.

Blöd ist nur, der der nach deinen Ratschlägen handelt, wird sich nicht auf dich berufen können um dann Straffrei davon zu kommen, er reißt dich unter Umständen nur mit rein. Aber auch das werden wir vermutlich nie erleben mangels Kläger und mangels öffentlichem Interesse wie es so schon heißt. Ausgeschlossen ist es aber eben nicht.


Gruß
Smatjes

Obwohl sich mir bei diesen neueren rechtlichen Eskapaden der Magen umdreht - aber das ist eine andere Geschichte - will Smatjes hier doch nur eine "enge" Auslegung aus Haftungsgründen vertreten. Damit sich niemand auf eine vielleicht logisch sinnvolle, aber dann doch rechtlich verworfene Auslegung zu seinen Lasten berufen kann.

Ich wollte auch nicht nach Meinungen fragen - die sind mmer unterschiedlich und schließlich egal, denn man kann sich auf diese nie berufen. Mich interessierte doch nur eventuell überlesene Rechsprechung oder verbindliche Statements derr Musikverlage etc.

Also: Alles verboten, halt.

Wer eine Kopie oder einen Scan besitzt macht sich grundätzlich strafbar, es sei denn, er kann Sondergenehmigungen oder ähnliches vorweisen oder ist Pfarrer oder sonstwas.

Ob ich das gut oder sinnvoll finde ist egal. Es ist so.
LG HaJo

"Ist das Kunst, oder kann das weg?"
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