smatjes schrieb:Das rippen einer CD um sie als MP3 beim joggen zu hören, ist sicher nicht als alleiniger Zweck zur rechtmäßigen Nutzung anzusehen und damit nicht gestattet. Der Zweck einer CD ist, sie in einen CD-Player zu stecken und sie dann anzuhören. Willst du sie als MP3 haben musst du sie dir als MP3 kaufen. Streng genommen.
Du unterscheidest nicht zwischen dem Medium und dem Recht an den darin enhaltenen Daten.
1. Am
Medium (CD, Noten, Buch) habe ich mit dem Kauf ein Eigentum erworben, daher kann ich damit tun und lassen, was ich will. Verbrennen, reinbeissen, whatever...
Solange ich dadurch keine Rechte Dritter (zB., aber nicht nur Urheberrecht) verletze.
2. An den
Daten erwerbe ich kein Eigentum, sondern das Recht sie bestimmungsgemäß zu nutzen. Also ein Buch zu
lesen, Noten zu
spielen, Musik zu
hören. Den "bestimmungsgemäßen Gebrauch" kennzeichnet das Verb, nicht das Medium. Es ist komplett irrelevant, ob ich ein Buch mit oder ohne Brille lese, Noten mit Sax oder Maultrommel spiele oder Software per DVD oder 8" Floppy installiere: Mein Recht ist es, sie bestimmungsgemäß zu benutzen, was ich in jedem der genannten Fälle mache! Handlungen die diesem Zweck dienen sind ausdrücklich vom UrhG zugelassen.
Sehr wohl ist aber der Kauf eines Musikstückes oder Teile davon in einem OnlineShop erlaubt.
Du kaufst auch hier nicht das Musikstück, sondern das Recht es anzuhören. Welches technische Verfahren (iPod/PC/Grammophon) du dazu nutzt, bleibt dir überlassen.
Software
Eine Kopie ist nicht gestattet. Hierzu gehören auch Mehrfachinstallationen. Wie bei MusikCD's wird aber mittlerweile davon ausgegangen, dass eine Sicherheitskopie zugestanden werden muss um teure Investitionen in Software zu schützen. Mittlerweile gehen mehr und mehr Softwarehersteller auch dazu über, eine zweite Installation auf einen PC und ein Notebook bei Nutzung durch ein und die selbe Person zu gestatten. Auch das ist nicht gesetzlich verankert und daher unbedingt Lizenzvertrag lesen.
Du vermischt Äpfel und Birnen: Sicherungskopie braucht mir niemand "zuzugestehen", weil ich die in jedem Fall vom physchen Medium anfertigen
darf, das ghört zum "bestimmungsgemäßen Gebrauch".
"Zweitinstallation" fällt unter "Weitergeben", was erstmal nicht erlaubt ist, es sei denn der Rechteinhaber gestattet dies explizit.
Sinnigerweise gehen die Rechte des Benutzers ausgerechnet im Falle von Software noch weiter: Unter bestimmten Umständen darf ich Software sogar selbst disassemblieren/decompilieren, wenn das für ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch nötig ist (§69d ff. UrhG)
Lizenzvertrag
Der Lizenzvertrag muss dem Kunden entweder vor Kauf zugänglich gemacht werden. [...] oder aber der Käufer muss die Möglichkeit haben, die Software zurückgeben zu können sollte der Vertrag erst im Inneren oder gar auf der CD/DVD selber einzusehen sein.
So argumentieren vielleicht Handel und Hersteller, dem ist aber mitnichten so. Nach AGB Gesetz werden AGB und ähnliche Texte
nur Vertragsbestandteil, wenn sie
vor dem Vertragsabschluß (aka
Kauf) bekannt werden. Basta.
Was du
nach dem Kauf zu lesen bekommst, interessiert nicht, da der Vertrag bereits geschlossen und erfüllt ist, zu den damals gegolten habenden Bedingungen. Warum sollte ich die SW zurückgeben müssen?
Das gilt für Privatpersonen, nicht unbedingt für Rechtssubjekte die dem HGB unterstehen und auch nur für "bulk" Software und nicht für customized Lösungen. Aber da unterschreibt man ohnehin vorher einen individuellen Lizenzvertrag, der länger sein kann, als der dazugehörige Sourcecode
Mit der Benutzung der Software wird der Lizenzvertrag gültig und man erklärt sein Einverständnis. Das ist meistens die erste Abfrage bei der Installation der Software. Hier auf OK, Ja, Weiter oder, immer öfter, Ich akzeptiere zu klicken ersetzt die Unterschrift. Es gibt auch Lizenzverträge die ein Kopieren und verteilen der Software gestattet. Ist man mit dem Vertrag nicht einverstanden muss die Installation abgebrochen werden und das Teil zurück an den Hersteller.
So hätte man's wohl gerne, so isses aber (noch) nicht. m.W. hat bisher noch nicht mal der prozessgeilste Hersteller aufgrund derartiger "Lizenzverträge" geklagt. Warum? Weil man's nicht um die Ohren gehauen bekommen will und keinen Präzedenzfall riskieren mag.
Ich als Forenbetreiber werde euch sicherlich nicht erzählen, kopiert für euch das Zeug ruhig, da wird schon keiner nachgucken kommen und wenn doch wird in aller Regel nix passieren. Das mache ich mit Sicherheit nicht.
Das hatte dir auch keiner unterstellt. Das hier ist eine Diskussion und keine Rechtsberatung.
Nein! Das kopieren, und erst recht das verteilen, und gaaaaanz sicher das verkaufen, ist in allen Fällen grundsätzlich verboten.
Verteilen/verkaufen: full ACK! Zum Thema "
Sicherungskopie": agree to disagree
Eins noch weil dies ein fataler Irrglaube ist:
Eine CD die ich mir gekauft habe, kann ich durchaus für Backup-Zwecke mehrmals kopieren. Solange keine Kopie meinen Einflußbereich verläßt.
Nein. Dir wird in aller Regel eine einzige gleichzeitig vorhandene Sicherheitskopie zugestanden werden. Hast du aber mehrere davon liegen, kann dir ganz schnell ein Verfahren wegen des Verdachtes auf gewerblichen Handel angehängt werden. Die Frage die dir dann nämlich gestellt wird. Wozu brauchen Sie zwei, drei, fünf Backups? Eine reicht dafür aus! Wenn du nun auch noch die technischen Möglichkeiten nutzt und die Rohlinge schön bunt bedruckst um sie später besser auseinander zu halten, kannst du dir sicher sein, dass dich der nette Herr vom Revier um einen Besuch bitten wird.
Wenn ich mir von einer LP eine MC für's Auto, CD für den Keller kopiere, dazu noch ein MP3 für den iPod, dann bereite ich die Daten für ihren bestimmungsgemäßen Zweck auf. Und das darf ich.
Wenn jemand eine 100er Spindel Vista-CDs (ok, die sind eh tendenziell unverkäuflich) unter meinem Bett finden sollte: Ack. Wenn ich zwei Kopien der CD im Safe liegen habe, eher nicht.
Im Gesetz steht
keine Zahl, hinterher geht's immer um
"common practise" und mehr oder minder gesunden Menschenverstand. Gerade letzteres kann von Gericht zu Gericht stark variieren
Schönen Gruß!
frickler