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THEMA: Noten digital verwalten - Tipps? Rechtliches?

Noten digital verwalten - Tipps? Rechtliches? 16 Feb 2010 13:16 #86376

  • gordon.shumway
  • gordon.shumways Avatar
@smatjes
ich will nicht streiten,
aber gemäß deinen ausführungen steht das urheberrecht über dem grundgesetz.
und darin ist der schutz des eigenen vermögens fest verankert.
das funzt also nicht.

es geht hier nicht um duldung oder grauzone.
und schon gar nicht um pP.
es ist mein recht, mein vermögen zu schützen.

ich rede bei ÖR von druckarrangements, die ganz normal bei verlagen gekauft werden.
nicht von einzelarrangements.
wenns dich interessiert, schreib ich dir gerne den notenablauf bei einem sender auf.

lg
gordon
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Noten digital verwalten - Tipps? Rechtliches? 16 Feb 2010 14:17 #86384

  • smatjes
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@gordon

Streiten um gottes willen nein! Eine rege Diskussion würde ich sagen.

Wir kommen hier vom 100stel ins 1000stel. Die Ausgangsfrage war, darf ich meine Noten zum Archivieren kopieren.

Grundsätzlich Nein! Ausnahmen regelt das Gesetz. Die sind eng gefasst. Eine ist z.b. ja per Handabschrift.

Dann kam die Frage, was passiert mir wenn ich es doch mache?

Nun wird vermischt was darf man privat und was darf man gewerblich.

Nähmen wir mal an, ich würde mir ein Notenheft kaufen und das für mich kopieren um das Orignal zu schonen. Ich persönlich würde dann davon ausgehen, dass mir da nix an Strafe droht. Ich hab ja das Original gekauft. Wer soll auch ein Interesse daran haben mir den Garaus zu machen. Der Aufwand für die Gerichtsbarkeit ist vieel zu hoch und das öffentliche Interesse ist vermutlich zu gering.

Das steht so aber nicht im Gesetz. Ich darf es nicht, steht da!

Nun was wir, auch ich, daraus gemacht haben.


Ich kaufe mir ein Notenheft und finde die Stücke ganz toll. Meine Big Band findet die auch richtig klasse. Nun kein Problem, ich hab ein Mufi (Multifunktionsgerät) zu Hause und kopier das Notenheft 12 mal und verteile sie an die Bigband.

Das ist verboten. Richtig?


Weiter
die Bigband bekommt für den Auftritt Geld, Die Noten sind kopiert.

Das ist verboten Richtig?

Noch weiter
Aus der BigBand wird ein Orchester. 20 1. Violinen sind nun dabei die Noten sind kopiert.

Wo schreibt das Gesetz, das der Orchesterleiter die Noten kopieren und verteilen darf?

Die ursprünglichen Noten die ich mir gekauft habe sind bereits an zig Leute verteilt. Für meine eigene Sicherheitskopie habe ich vielleicht nichts zu befürchten, die durch mich verteilten und zwischenzeitlich gewerblich genutzen Kopien der Noten aber könnten mir erhebliche Probleme bereiten. Oder sehe ich das falsch?

Die produzierte CD die dann gerippten MP3's und die daraus entwicklete Notensoftware mit ihrem Lizenzvertrag lasse ich jetzt mal außen vor. Hier gilt wie frickler schon sagt ein Nutzungsrecht. Eigentum an deren Inhalten kann ich, in der Regel, nicht erwerben

Gerne lasse ich mich eines besseren belehren und frage einfach mal wo steht, das dies alles erlaubt ist? Wo steht ich darf mir eine Kopie anfertigen, wo steht meine BigBand darf diese auch nutzen, wo steht ein Orchester darf die Noten für sich kopieren und an alle Mitglieder verteilen?

Und wer von euch hält den Kopf hin wenn es hart auf hart kommt?

Gruß
Smatjes
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Noten digital verwalten - Tipps? Rechtliches? 16 Feb 2010 16:47 #86400

  • gordon.shumway
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@smatjes

mist :angry:
jetzt ist der ganze post im nirvana gelandet.
ich meld mich nachher nochmal.

lg
gordon
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Noten digital verwalten - Tipps? Rechtliches? 16 Feb 2010 17:27 #86402

  • Billy
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Ich habe mir bei größeren Beiträgen angewöhnt, beim Editieren vor dem Abschicken Strg+a und Strg+c zu drücken (meinen eigens formulierten Text darf ich noch kopieren ;-)).
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Noten digital verwalten - Tipps? Rechtliches? 16 Feb 2010 18:37 #86406

  • TBsax
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Puh, ganz schön viel Text hier in diesem thread . . .

Ich bin mal drüber geflogen (hab hoffentlich nicht zu viel überlesen) und spontan fallen mir folgende (nicht zusammenhängende) Dinge ein:
    Ich habe
Duo Noten, im (gekauften) Notenheft stehen zwei Versionen: as-as und, weiter hinten, ts-ts. Die kann ich so also mit einem/r Partner/in aus diesem einen Heft spielen. Die vom Autor durchaus vorgesehene Aufführung in der Besetzung as-ts erfordert explizit (steht so im Heft abgedruckt!) den Kauf eines zweiten (identischen) Heftes. Das kriege ich mit gesundem Rechtsempfinden nicht geregelt.
    Früher gab es bei software oft das Recht "zur Benutzung wie ein Buch", will heißen ich installiere eine Lizenz legal auf Privat-Rechner, Laptop und Bürorechner und sorge dafür, dass immer nur ein Rechner gleichzeitig benutzt wird. Das hieße für meine Noten, ich benutze immer nur ein Exemplar, egal ob Original oder Kopie, Papier oder digital oder handgeschnitzt in Eichenholz, Hauptsache ich hab das einmal gekauft. (Diese Diskussion läuft ja auch mit gerätegebundenem Abspielen von mp3-downloads)
    Der Autor (Komponist, Texter, Arrangeur ...) verdient an der
Aufführung seiner Stücke durch die Ensembles via GEMA. Wo ich die Noten herhabe, ist vllt. für ihn sekundär, ich weiß nicht, was mehr einbringt
    aus Kosten- und Praktikabilitätsgründen werden z.B. Bigband-Noten mittlerweile als CD mit entsprechenden pdf-Dateien für Partitur und Einzelstimmen vertrieben oder zum download bereitgehalten (Eigenvertrieb durch den Komponisten via Internet, z.B. bei der renommierten US-Komponistin Maria Schneider), die ensembles drucken aus, was sie davon brauchen.

ich hör mal hier auf . . .

Gruß

TBsax
. . . practice long notes every day !
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Noten digital verwalten - Tipps? Rechtliches? 16 Feb 2010 19:20 #86408

  • RainerBurkhardt
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Für den Autor mag es egal sein, wo du die Noten her hast. Aber der Verleger und der Setzer haben schließlich auch eine Leistung erbracht und wollen was dafür haben.
Remember Joe Cocker
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Noten digital verwalten - Tipps? Rechtliches? 16 Feb 2010 19:38 #86410

  • gordon.shumway
  • gordon.shumways Avatar
RainerBurkhardt schrieb:
Für den Autor mag es egal sein, wo du die Noten her hast. Aber der Verleger und der Setzer haben schließlich auch eine Leistung erbracht und wollen was dafür haben.

Youh!
und das ist genau der moment,
wo es dem fass die krone ins geäst schlägt.

der verlag und auch sein setzer bekommen ihre leistung,
wenn ich die noten kaufe.
das soll ja auch so sein.

nur, danach haben sie keinen cent davon.
egal, ob ich mit originalen oder kopien spiele.
dann erhält der autor die gebühren,
wenn ich die titelliste nach einem gig schreibe.

das mit den duo-noten ist für mich völlig außerplanetarisch.

lg
gordon
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Noten digital verwalten - Tipps? Rechtliches? 16 Feb 2010 19:49 #86412

  • RainerBurkhardt
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Dass man die Duo Noten stimmungsabhängig kaufen muss oder nicht, ist in der Tat seltsam. Bei dem Verlag würde ich nichts mehr kaufen.
nur, danach haben sie keinen cent davon.
egal, ob ich mit originalen oder kopien spiele.
Wenn dein Mitspieler ebenfalls mit Originalnoten spielen würde, dann hätte der Verlag sehr wohl was davon.

Wenn ich zwei Autos will, dann muss ich mir auch zwei kaufen. Nur bei Noten bin ich halt zufällig technisch in der Lage, eine Kopie anzufertigen. Bei Autos nicht.
Autos kopieren ist auch verboten, aber da diskutiert man in der Regel nicht drüber, weil es die wenigsten Leute können.
Remember Joe Cocker
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Noten digital verwalten - Tipps? Rechtliches? 16 Feb 2010 21:24 #86422

  • gordon.shumway
  • gordon.shumways Avatar
@smatjes
haaaaaalt.
du vermischst hier einiges.
ich versuch mal einzeln darauf einzugehen.
lies bitte meinen vorvorletzten post nochmal langsam durch, nicht quer.
was von vorneherein klar sein muss:
wir reden hier von noten, die gekauft wurden und die sich in meinem besitz befinden (oder im besitz eines vereins/band/orchester)!!!
nicht von kopien, die ich von irgendwoher bekommen habe.

smatjes schrieb:
@gordon
Streiten um gottes willen nein! Eine rege Diskussion würde ich sagen.
Die Ausgangsfrage war, darf ich meine Noten zum Archivieren kopieren.
Grundsätzlich Nein! Ausnahmen regelt das Gesetz.
grundsätzlich ja, zum schutz des originals.
ist durch das grundgesetz und bgb geregelt und das steht vor UhrG.
Dann kam die Frage, was passiert mir wenn ich es doch mache?
nichts, denn du bist im besitz des originals.
das kannst du nachweisen ( oder besser: das solltest du können )
Nun wird vermischt was darf man privat und was darf man gewerblich.
privat oder gewerblich ist hier gleich und nicht von bedeutung.
Nähmen wir mal an, ich würde mir ein Notenheft kaufen und das für mich kopieren um das Orignal zu schonen. Ich persönlich würde dann davon ausgehen, dass mir da nix an Strafe droht. Ich hab ja das Original gekauft. Wer soll auch ein Interesse daran haben mir den Garaus zu machen. Der Aufwand für die Gerichtsbarkeit ist vieel zu hoch und das öffentliche Interesse ist vermutlich zu gering.
Das steht so aber nicht im Gesetz. Ich darf es nicht, steht da!
wie schon gesagt, du bist im besitz des originals.
das kannst du nachweisen ( oder besser: das solltest du können )
Nun was wir, auch ich, daraus gemacht haben.
Ich kaufe mir ein Notenheft und finde die Stücke ganz toll. Meine Big Band findet die auch richtig klasse. Nun kein Problem, ich hab ein Mufi (Multifunktionsgerät) zu Hause und kopier das Notenheft 12 mal und verteile sie an die Bigband.
Das ist verboten. Richtig?
Weiter
die Bigband bekommt für den Auftritt Geld, Die Noten sind kopiert.
Das ist verboten Richtig?
Noch weiter
Aus der BigBand wird ein Orchester. 20 1. Violinen sind nun dabei die Noten sind kopiert.
Wo schreibt das Gesetz, das der Orchesterleiter die Noten kopieren und verteilen darf?
Die ursprünglichen Noten die ich mir gekauft habe sind bereits an zig Leute verteilt. Für meine eigene Sicherheitskopie habe ich vielleicht nichts zu befürchten, die durch mich verteilten und zwischenzeitlich gewerblich genutzen Kopien der Noten aber könnten mir erhebliche Probleme bereiten. Oder sehe ich das falsch?
jetzt wirds vielleicht ein wenig kompliziert,
ich versuchs mal auf die reihe zu kriegen:
12 notenhefte kopieren und austeilen - nein.
aus einem bigband titel die stimmen kopieren und zu übungszwecken bzw. auftritten verteilen, ja.

laaaangsam - bevor jetzt vorschnell gemeckert wird...

ein (1) gedruckter bigband titel besteht aus 17 einzelnen stimmen.
16 + partitur ( ja, manchmal auch aus mehr stimmen).
z.B. dem 2.trompeter seine stimmen (kopiert) geben - ja.
jedem bandmitglied seine eigene stimme (kopiert) geben - ja.
damit auftreten - ja.
immer unter der voraussetzung, dass das original in deinem besitz ist.

jedem bandmitglied alle 17 stimmen (kopiert) geben - nein.
allen bandmitgliedern die partitur (kopiert) geben - nein.
damit (kopiert) auftreten - nein.
das ist mit dem kopierverbot gemeint. der gesamte titel.
eine einzelne stimme gibt nicht den gesamten titel wieder.
deshalb kannst du für ein orchester, wenn du 20 violinen sitzen hast,
auch 20 kopien für die instrumente machen,
weil die einzelne stimme nicht den gesamten titel wiedergibt.
wie ich schon sagte, in den ÖR gibt es hervorragende rechtsabteilungen.
und da die das absegnen, kannst du davon ausgehen, dass es koscher ist.

du kannst 1000 mal die 2.trompete oder 4. posaune kopieren und verteilen,
es ist nicht der gesamte titel.
eine stimme, in der alles steht, darfst du nicht kopieren und verteilen.

ja, es steht auch in den noten und gesetz,
dass ich auch nicht auszugsweise kopieren darf.
dies betrifft aber nicht die einzelne stimme,
sondern den gesamttitel.
ich darf nicht aus 17 stimmen z.B. takt 16-32 kopieren.
wenn ich z.B. hier von einem titel das 1.Alt takt von-bis reinstelle,
dann darf ich das tun.
nur darf ich das nicht aus der partitur oder aus allen stimmen.

es steht auch, dass ich die noten nicht verändern darf.
wer will mich daran hindern, sie rot anzumalen oder zu verbrennen?
wer will mich also auch daran hindern, sie zu schützen?

und damit sich vereine/orchester noch besser absichern,
ist hier ein kleiner tip:
auf die gekauften noten den/einen vereinsstempel machen,
und damit dann die kopien machen.
wenn der kopierte stempel sich auf den kopien befindet,
kannst du damit ohne probleme auftreten,
da der eigentumsnachweis sich auf den kopien befindet.
schlecht ist natürlich, wenn es nicht dein stempel ist, sondern von einem anderen verein.
das ist dann eine verbotene kopie.

dieses gesetz dient zur abschreckung,
nur durchführbar ist es nicht.

noten neu kaufen...
bitte wie soll ich an arrangements kommen, die seit 50 jahren nicht mehr gedruckt werden?
schicksal? persönliches pech?
nee, soweit gehts dann doch nicht.

Gerne lasse ich mich eines besseren belehren und frage einfach mal wo steht, das dies alles erlaubt ist? Wo steht ich darf mir eine Kopie anfertigen, wo steht meine BigBand darf diese auch nutzen, wo steht ein Orchester darf die Noten für sich kopieren und an alle Mitglieder verteilen?
Und wer von euch hält den Kopf hin wenn es hart auf hart kommt?
wie ich oben schon sagte, GG steht weit vor UhrG.

hab ich die noten nun gekauft oder nur gemietet/geleast?

wenn ich sie gekauft habe, mache ich damit, was ich will.
natürlich möglichst ohne die rechte anderer zu verletzen.
wenn aber andere meine verbrieften rechte verletzen...?
(verstehst worauf ich raus will?)
wenn ich sie nur gemietet habe, bestimmt der besitzer, wie ich damit zu verfahren habe.
auch damit hätte ich keine probleme.
sorry, aber wenn ich mir einen geländewagen kaufe,
schreibt mir der hersteller nicht vor, dass ich damit nur in der stadt fahren darf,
oder dass ich ihn nicht fotographieren darf.
ich male ihn auch rosa/hellblau kariert an, wenn ich dazu lust habe.
ob es dem hersteller nun passt oder nicht.

dieser post soll kein freifahrtsschein für raubkopierer sein,
aber ich finde, man sollte nicht das 1000tel suchen und fünfmal durch den fleischwolf drehen.
ein lockerer, aber gewissenhafter umgang mit diesem thema wäre schön.
letztendlich muss jeder selbst entscheiden, was er macht.

lg
gordon
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Noten digital verwalten - Tipps? Rechtliches? 17 Feb 2010 10:04 #86460

  • frickler
  • fricklers Avatar
gordon.shumway schrieb:
@smatjes
haaaaaalt.
du vermischst hier einiges.
Allerdings :( Dabei wär's so einfach
  1. Weitergabe (zB Noten/CD 20x kopieren und an Dritte weitergeben): Grundsätzlich verboten, vereinzelte Ausnahmen durch §53ff. UrhG zugelassen. Teilweise auch durch herrschende Rechtsprechung (nicht: Gesetz) toleriert.
  2. Formatwandlung (zB LP->MP3, Papier->TabletPC): Erlaubt, s. §§44a ff. UrhG
  3. Sicherungskopie (zB Noten in den Safe, Kopie zum gig): Dazu brauche ich keinerlei UrhG, weil ich nämlich nach BGB das Eigentum am Medium (CD, Noten, Festplatte) erworben habe. Und damit das Recht, dieses Eigentum mit geeigneten (!) und verhältnismäßigen (!!) Mitteln zu schützen. Das UrhG ist in diesem Fall gegenüber meinen Eigentumsrechten nachrangig.
Das ganze gilt natürlich nur für den Fall, daß man das Original rechtmaßig erworben hat und die Kopien nicht weitergibt bzw im Fall der Weitergabe das Original und alle Kopien gemeinsam.

Ob smatjes das nun glaubt oder nicht, ist seine Sache. Ich kann meine Sicht genausowenig beweisen wie er die seinige, weil (AFAIK) noch niemand vor den Kadi gezerrt wurde, weil er das Original zuhause gelassen und von der Kopie gespielt hat.

Daß einem die Rechteinhaber (wie die von Smatjes zitierte VG Noten) sowas nicht gerne auf die Nase binden, versteht sich von selbst. Schließlich hätten die am liebsten DRM-kompatible Noten mit zeitgesteuertem Selbstzerstörungsmechanismus und pay per play :(

Schönen Gruß!

frick"ich bin immer noch kein Anwalt"ler
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