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THEMA: Anpassung der Nutzungsbestimmungen

Anpassung der Nutzungsbestimmungen 20 Okt 2009 13:24 #80866

  • smatjes
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Hiho,

nach dem Relaunch von Saxwelt.de habe ich nun aufgrund der enorm erweiterten Möglichkeiten in der Lounge die Nutzungsbestimmungen angepasst.

Es ist ab sofort möglich, Anderen Dateien zur Verfügung zu stellen. Um hier keine Tauschbörse aufkommen zu lassen, habe ich folgenden Punkt in den Nutzungsbestimmungen ergänzt:

3a. Spezielle Bestimmungen für angemeldete Nutzer

als 4. ergänzt: Insbesondere in der Lounge und in anderen Teilen der Webseite, ist es möglich, anderen Teilnehmern Dateien zur Verfügung zu stellen. Das Mitglied versichert, Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte) nicht zu verletzen und die Betreiber von durch ihre Beiträge ausgelösten Ansprüchen Dritter vollständig freizustellen. Ein Mitglied wird ohne weitere Rücksprache unverzüglich gesperrt sollte dem Betreiber bekannt werden, dass es Dateien zur Verfügung gestellt hat die gegen geltendes Recht verstoßen und zur Anzeige gebracht. (z.B. Filesharing)

Dies gilt also nicht nur für die Möglichkeiten in der Lounge, sondern auch in der gesamten Saxwelt. Darüberhinaus habe ich kleinere Anpassungen/Umformulierungen/Erweiterungen die z.B. die Ergänzung des obigen Punktes betreffen.
Die kompletten Nutzungsbestimmungen findet ihr hier: Nubs 2.0

Gleiches ist per Mail an alle User rausgegangen. Solltet ihr dies nicht per Mail bekommen haben, schaut bitte in eurem Spamordner nach oder kontrolliert die bei Saxwelt hinterlegte Mailadresse.

Ich nutze die Gelegnheit und werde Accountmäßig mal ein bischen aufräumen. Das heißt, ich lösche alle Accounts von denen ich die Mail als nicht erreichbar zurückbekomme.

Viele Grüße
Smatjes
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Anpassung der Nutzungsbestimmungen 20 Okt 2009 16:00 #80869

  • pue
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Eine Frage zu den Urheberrechten. Ich weiß nicht, ob eigene Solotranskriptionen dem Urheberrecht unterliegen, sprich, ob Coltranes Erben ein Anrecht auf Leistung haben.

Also praktisch: ich hör ein Solo raus und schick es dir?

Erstens benutzt du es zu Übungszwecken (eine Sache, die man auch noch einmal genauer unter die Lupe nehmen sollte) und zweitens sind Soli nicht bei der GEMA gemeldet, der Solist kann etwaige Ansprüche, wenn überhaupt, über die GVL anmelden. Ich weiß darüber aber so gut wie nichts.

Deshalb die Frage: dürfen Solotranskriptionen über die Lounge gepostet werden oder sogar öffentlich in die Saxwelt gestellt werden?
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Anpassung der Nutzungsbestimmungen 20 Okt 2009 16:08 #80871

  • RainerBurkhardt
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Soli unterliegen dem Urheberrecht, genauso wie fast alles andere.
Das hat mit der GEMA überhaupt nichts zu tun. Wenn ein Stück bei der GEMA angemeldet ist, dann muss ich im Verwertungsfalle an die GEMA was zahlen, die leiten es weiter. Wenn es nicht bei der GEMA gemeldet ist, dann muss ich mit dem Urheberrechtsinhaber direkt verhandeln, also mit Coltranes Erben.

Wenn du mir ein Solo schickst und ich nur damit übe, ist das kein Problem. Sobald es aber auf eine Webseite gestellt wird, ist es öffentlich und muss bezahlt werden.

GVL betrifft die Aufführung, nicht die Komposition.
Wenn ich ein Coltrane Stück auf eine Platte aufnehme(n könnte), und diese im Radio gespielt wird, dann erhalten Coltranes Erben den Komponistenanteil über die GEMA, ich erhalte den Aufführungsanteil über die GVL.
Remember Joe Cocker
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Anpassung der Nutzungsbestimmungen 20 Okt 2009 17:09 #80874

  • gordon.shumway
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ein solo unterliegt dem urheberrecht teilweise.
vollständigen schutz kann es nur durch 100% wiedergabe erreichen.
deshalb ist ein solo ( oder üben ) eine interpretation.
und die interpretation eines (transkribierten) solos
unterliegt widerum beim üben nicht dem UrHR.

solotranskribtionen und ganze arrangements sowie mp3s dürfen in die lounge gestellt werden,
solange nur die mitglieder der saxwelt drankommen und diese
nur zu übungszwecken bereitgestellt werden. ( sichtbare kennzeichnung ! )
das ist eine abgeschlossene ( nicht öffentliche ) benutzergruppe.
diese anforderung erfüllt jede musikkapelle bereits während einer probe.

lg
gordon
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Reeds-Shop

Anpassung der Nutzungsbestimmungen 20 Okt 2009 18:22 #80881

  • pue
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@Rainer

Eben das ist mir nicht klar: wenn ich auf einer Coltrane-Komposition soliere, dann bin ich ja nicht der Komponist des Stückes. Und trotzdem ist es meine Melodei.

Der Komponist bekommt von der GEMA Kohle, wenn eine Komposition von ihm vervielfältigt wird.

Der Musiker bekommt von der GVL Kohle, wenn sein Spiel, für das er einmalig bezahlt worden ist, vervielfältigt wird. Die GVL betrifft nicht nur die Aufführung, sondern auch die Aufnahme einer Platte (CD).

Deshalb gehe ich davon aus, dass ein Solo nicht über die GEMA abzurechnen ist. Nun zahlt die GVL ja nicht für die Komposition des Musikers und deshalb ist sie in Sachen Solotranskription wohl außen vor. Es scheint mir gar keinen Verein zu geben, der zuständig ist, kann das sein?

Wie soll denn ein Solist Leistungen nach dem Urheberrecht beziehen? Es geht ja in diesem Fall genau darum, dass ich die Melodie abschreibe, eine Art spontane Komposition.


@gordon

Jeder Standart wird 'interpretiert' und unterliegt zu 100% dem UrHR. Sehe keinen Unterschied zum Solo, welches noch eher als jede Komposition Thema Ton für Ton eingeübt wird.
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Anpassung der Nutzungsbestimmungen 20 Okt 2009 18:43 #80882

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Ist da draußen nicht irgendwo ein RA der das entsprechend erklären kann?


Alles unterliegt dem UrH. Von jedem. Also auch das was Lieschen Müller aus Jux und Dollerei verzapft. Wird also etwas in der Lounge oder irgendwo sonst in der Saxwelt veröffentlicht und meldet sich z.B. Lieschen Müller bei mir, weil sie das nicht möchte, werde ich das Teil aber so schnell gelöscht haben, das geht dreimal schneller als wie Haarewaschen.

Die Lounge als solches ist keine geschlossene Benutzergruppe. Es ist zwar so, dass nur angemeldete Mitglieder zu Ihr Zugang haben und niemand sonst sieht was da los ist, diese können sich den Zugang aber durch Regisitration einfach verschaffen.

Anders ist es bei den geschlossenen Benutzergruppen. Hier werden ausschließlich Mitglieder Zugang haben, die eingeladen werden oder eben nur auf dessen Anfrage. Das ist eine geschlossene Geschichte.

In keinem Fall würde ich es aber auf eine Auseinandersetzung ankommen lassen wollen. Also in aller Regel nicht. Das heißt, in dem Moment wo ich Bescheid bekomme das da was ist, was nicht sein sollte isses auch fast schon wieder wech. Dazu muss ich es nur wissen. Gelle!

Daher bitte ich euch, mir Bescheid zu geben, wenn da was ist. Ich kann ja nicht überall gleichzeitig sein. Gelle!

viele Grüße
Smatjes
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Anpassung der Nutzungsbestimmungen 20 Okt 2009 19:47 #80886

  • gordon.shumway
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pue schrieb:
@Rainer

Eben das ist mir nicht klar: wenn ich auf einer Coltrane-Komposition soliere, dann bin ich ja nicht der Komponist des Stückes. Und trotzdem ist es meine Melodei.

Der Komponist bekommt von der GEMA Kohle, wenn eine Komposition von ihm vervielfältigt wird.

Der Musiker bekommt von der GVL Kohle, wenn sein Spiel, für das er einmalig bezahlt worden ist, vervielfältigt wird. Die GVL betrifft nicht nur die Aufführung, sondern auch die Aufnahme einer Platte (CD).

Deshalb gehe ich davon aus, dass ein Solo nicht über die GEMA abzurechnen ist. Nun zahlt die GVL ja nicht für die Komposition des Musikers und deshalb ist sie in Sachen Solotranskription wohl außen vor. Es scheint mir gar keinen Verein zu geben, der zuständig ist, kann das sein?

Wie soll denn ein Solist Leistungen nach dem Urheberrecht beziehen? Es geht ja in diesem Fall genau darum, dass ich die Melodie abschreibe, eine Art spontane Komposition.


@gordon

Jeder Standart wird 'interpretiert' und unterliegt zu 100% dem UrHR. Sehe keinen Unterschied zum Solo, welches noch eher als jede Komposition Thema Ton für Ton eingeübt wird.

hi pue,
du bist schon beim auftritt/verwertung.
ich bin noch beim üben. da gelten andere regeln.

wenn du ein stück/titel/solo transkribierst, bist du automatisch "mit-komponist/arrangeur" und bist bei veröffentlichung der werke im verteiler drin ( 1- oder 2/12tel).
das sollte dann auch sichtbar sein. (hoffentlich kommts bild hoch)

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Anpassung der Nutzungsbestimmungen 20 Okt 2009 19:50 #80887

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oder guggst du hier

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lg
gordon

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Anpassung der Nutzungsbestimmungen 20 Okt 2009 20:41 #80892

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Das ich als Transkripteur Arbeit leiste, die geschützt ist, ist klar. Nur überhaupt nicht meine Frage.

Ganz praktisch: ich schreibe ein Coltrane-Solo raus, welches dieser bei einer Aufnahme einer CD über ein von Davis komponiertes Stück spielte. Ich denke schon, dass Coltranes Solo als sein geistiges Eigentum geschützt ist. Nur wer verwertet die Rechte daran?
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Anpassung der Nutzungsbestimmungen 20 Okt 2009 22:04 #80902

  • gordon.shumway
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@pue

Davis.
coltrane erhält ja durch seinen vertrag mit davis bereits seine tantiemen aus diesem titel.
die einzelheiten handeln die vertragspartner aus.

die verteilung der gebühren war früher ( vor 10-15 jahren )bei einem titel (grob gelistet):

nur musik: komponist 12/12
musik und text: komponist 6/12, texter 6/12
musik, text, arranger: musik 5/12, text 4/12, arranger 3/12
wenn du nicht nur komponierst sondern auch gleich selbst arrangierst
und nur einen fremden texter hast, sinds dann 8/12
usw. usw. usw.

in deinem speziellen fall:
davis verwertet die rechte seinem titel mit 10/12.
du bekommst 2 oder 3/12? fürs raushören.
deine x/12 müsstest du mit coltrane(rechteinhabern am solo) teilen,
wenn sie denn etwas haben wollen.
früher hat man drauf verzichtet den transkribteur zur kasse zu bitten.
wie es heute ist, kann ich nicht sagen.

der verteilungsschlüssel war früher schon ein sehr kompliziertes ding.
da ich mich schon ewig nicht mehr drum gekümmert habe,
auch mit den neuen medien, kann ich nur meinen wissensstand wiedergeben,
der ( ich glaube es zumindest ) nicht mehr aktuell ist.
aber so im groben kann man erkennen, wie in etwa verteilt wird.
seeeeehr kompliziert.

lg
gordon
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