2.) Notenerwerb:
Beim Erwerb von Notenmaterial gibt es die legalen Möglichkeiten A) Kauf,
Selbsterstellung durch Eigenkomposition, C) Selbsterstellung durch Heraushören und Niederschrift durch Dritte oder die Gruppe selbst.
Das oben bei I)1.) beschriebene Problem, ob die Noten auch wirklich geeignet sind, ist bei A), weniger bei
und doch auch bei C) real.
A) Kauf:
Der Notenkauf fertiger Noten (Arrangements, Partituren, Einzelstimmen u.ä. von Verlagen, Komponisten, Arrangeure) ist ein gewöhnlicher Vorgang, der keines weiteren Kommentars bedarf.
Zwar existieren auch bei den anbietenden Verlagen (v.a. im Blasorchesterbereich) Aufnahmen der Arrangements, doch es zeigt sich leider erst in den ersten Proben, ob man einen Fehlkauf getätigt hat. In diesem Fall ist ein Weiterverkauf möglich, so dass das Risiko „Geld kaputt zu machen“ sich in Grenzen hält.
Selbsterstellung durch Eigenkomposition:
Das ist je nach Talent und Know-how innerhalb der Gruppe denkbar und sicherlich erstrebenswert, falls die Zielausrichtung des Ensembles ebendies sein sollte ("Wir spielen unsere eigene Musik").
Im Bereich der Amateur-Bläser-Ensembles erlebt man dies sicher seltener als im Semi-Profi- oder Profi-Bereich. Bei den Bands (Gruppen mit Instrumenten sowie Gesang) ist dies sehr viel häufiger anzutreffen.
Für Eigenkompositionen ist eine kreative und technische Infrastruktur erforderlich, die nicht zu unterschätzen ist.
Einem Coach bleibt bei Eigenkompositionen das Augenmerk auf die Machbarkeit durch die Gruppe. Stil- sowie Geschmacksvorstellungen des Coachs müssen hier hinten an bleiben. Denn in der Regel identifizieren sich die Gruppenmitglieder bedingt durch die Art und Weise sowie die Zeit der Entstehung sehr mit den Kompositionen.
Als Berater jedoch ist der Coach in der Lage, musikalische Brüche oder „Unwuchten“ der Eigenkompositionen aufzudecken und – wenn die Gruppe dafür offen ist – mit dem Ensemble gemeinsam zu glätten.
Bedeutsam in diesem Zusammenhang ist die Überlegung, wer als Urheber gelten soll. Dies können nur natürliche Personen sein. Sollen alle Mitglieder zu gleichen Anteilen Tantiemen erhalten, so müssen alle gemeldet und angegeben sein. Jedoch lohnt sich eine Beschäftigung mit der GEMA nicht in allen Fällen, v.a. dann nicht, wenn man kaum Konzerte und Auftritte spielt, die Tantiemen bringen (könnten).
Das Thema GEMA ist jedoch ein extra zu besprechendes.
C) Selbsterstellung durch Heraushören:
Im Bandbereich noch gang und gäbe, ist das im Bläser- sowie Ensemblebereich doch eher mit großem Aufwand verbunden und daher selten. Welches Ensemblemitglied ist in der Lage, „seine“ Stimme aus einer Aufnahme herauszuhören, geschweige denn mehrere?
Die Mehrheit der Amateure wird meiner Ansicht nach damit überfordert sein, eine Gesamteinschätzung gebe ich hier nicht ab.
Dennoch ist es denkbar. Bedeutsam ist hierbei, dass man Aufnahmen benutzt, für die man die Nutzungsrechte hat, also legal erworbene Tonträger. Bezüglich der GEMA-Angaben für die Auftritte handelt es sich nicht um Eigenbearbeitungen. Es sind „ganz normal“ die Urheber der Nummern zu nennen.
Eine Beauftragung einer Selbsterstellung durch einen Dritten kann an der Recherche eben nach diesem Dritten scheitern. Wendet man sich an Arrangeure und Komponisten, so ist sicher hierfür auch ein finanzieller Aufwand erforderlich.
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(C) jogi_music 2007
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