SaxDocM schrieb:Das Löschen oder Verändern von zulässigen Meinungsäußerungen verstößt jedenfalls gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
Deshalb meine Aufforderung, bleib standhaft Smatjes, lass Dich nicht in die Knie zwingen!
Lasst jetzt Smatjes mal machen. Ich finde das völlig OK, dass er die Beiträge vorsorglich einmal entfernt hat. Als Forum Betreiber haftet man nämlich für die Beiträge seiner Mitglieder, wenn man diese beim bekannt werden eines möglichen Gesetztesverstoßes nicht unverzüglich entfernt.
Das Problem ist ja nicht neu und führt immer wieder bei verschiedenen öffentlichen Seiten zu Meinungsverscheidenheiten. Ein Blick ins
Juristenforum zur Unterscheidung von "Meinung" oder "Tatsachenbehauptung" sowie Persönlichkeitrechten, Ehrverletzung und Schmähung.
Den Absatz
Allerdings kann durch die Äußerung einer Meinung auch das Grundrecht einer anderen Person verletzt werden, z.B. das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Deshalb hängt die Zulässigkeit einer Meinungsäußerung, die in andere Grundrechte eingreift, immer davon ab, welches Recht aufgrund einer Abwägung der beteiligten Interessen überwiegt. Hierbei setzt sich aber das Recht, die eigene Meinung frei zu äußern, in aller Regel durch. Der Betroffene hat deshalb auch ehrenrührige Meinungsäußerungen oftmals hinzunehmen. Erst wenn der Erklärende mit seiner Meinungsäußerung so weit über das Ziel hinausgeschossen ist, dass es sich bei seiner Äußerung schon der Form nach um eine bloße Beleidigung oder eine Schmähkritik handelt, verletzt er die Rechte des Betroffenen. Folge: Diesem stehen Ansprüche auf Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz zu.
(Hervorhebung von mir) interpretiere ich dahingehend, dass man als "Angegriffener" keine Mimose sein sollte.
Zur Klarstellung: Das war jetzt eine Meinung, keine Tatsachenbehauptung, denn ich formulierte ausdrücklich "ich interpretiere..." und nicht "das heißt...". Letzteres wäre eine Tatsachenbehauptung. Hier unterscheiden die Juristen, denn DIE ist nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt und so eine Behauptung sollte ich im Zweifelsfall auch beweisen können.
Eigentlich müsste man schon fast jedem Neu Zugang in einem Forum diesen Unterschied deutlich machen. Äußert Eure Meinung, auch wenn es sich um negative Kritik handelt, aber vermeidet "Absolute Behauptungen".
Beispiel: xx sagt:
bebob99 ist ein Idiot
Dann ist das eine Tatsachenbehauptung und xx sollte gut daran tun, das auch beweisen zu können, sonst kommt der Anwalt von bebob99 und beißt ihm den Kopf ab. (Das war jetzt eine Tatsachenbehauptung, die ich notfalls beweisen müsste).
Beispiel: yy sagt:
Ich halte bebob99 für einen ausgemachten Idioten
Dann ist das eine Meinung. Andere können anderer Meinung sein. Es würde auch keinen Sinn machen, das als "Tatsachenbehauptung" zu sehen, denn möglicherweise kann yy ja beweisen, dass er mich für einen Idioten
hält.
Man kann, soweit ich weiß, juristisch gesehen auch niemandem mit dem Anwalt "drohen". Man kann sich durch die Ankündigung, eine Angelegenheit juristisch klären zu lassen bedroht fühlen, weil so etwas üblicherweise leider ins Geld geht, unabhängig davon, ob man nun im Recht ist oder nicht. Die Idee einer solchen juristischen Klärung war ja wohl ursprünglich auch so gedacht, dass beide Parteien in einer schwierigen Situation durch einen Profi beraten werden.
In der Praxis schaut das leider oft so aus, dass jemand mit gutem finanziellen Hintergrund eine juristische Klärung in Aussicht stellt, ein hohes Schadensmaß behauptet und nach dem bemessen sich dann die Kosten der Juristen. Setzt man das Schadensmaß gleich hoch genug, kann sich der Gegner eine juristische Vertretung nicht einmal leisten oder geht ein enormes persönliches Risiko ein. Ein bisschen wie Poker.
Deshalb gibt's Rechtsschutzversicherungen. Damit man in so einer Situation nicht kalt an die Wand gestellt wird.
Inwieweit so etwas "Nötigung" sein kann, können sicher Juristen beantworten. Ich denke aber, es wird grundsätzlich schwer sein, jemandem die Ankündigung, einen Anwalt zu beauftragen als Angriff anzuhängen.
Man muss ja auch die andere Seite sehen. Wenn ich einen unzufriedenen Kunden habe, dann kann ich auch nicht tolerieren, wenn er überall herumschreibt, meine Produkte oder Dienstleistungen sind schlecht. Ich muss es mir aber gefallen lassen, wenn er schreibt, er war aus diesen oder jenen Gründen unzufrieden.
Um also beim Thema des Forums zu bleiben. Sollte jemand von Euch ein Saxophon der Firma zzz kaufen und damit nicht zufrieden sein, dann ist es OK, zu schreiben "ich bin damit nicht zufrieden". Es ist wahrscheinlich auch in Ordnung zu schreiben "dies und das war bei meinem Exemplar fehlerhaft (= nicht der Spezifikation entsprechend, NICHT abweichend von meinen Erwartungen)", wenn man das notfalls beweisen kann. Ganz schlecht wäre aber zu schreiben: "zzz macht schlechte Saxophone".
Im aktuellen Fall glaube ich, dass die Vorgehensweise der nicht zu nennenden Firma früher oder später nach hinten los geht. Die Suchmaschinen sind schon jetzt voll von "ich war unzufrieden" und "dieser Beitrag musste leider auf Intervention von zzzz gesperrt werden". Da brauche ich die Beiträge gar nicht mehr zu lesen um mir ein Bild zu machen. Die Wahrscheinlichkeit, dass hier wenige Bösewichte in einer breit angelegten Aktion eine gute Dienstleistung kaputt mobben möchte halte ich für gering. Es kann sich aber leicht jeder selbst ein Bild machen. Die Seite ist ja öffentlich zugänglich und letztendlich steht es auch jedem selbst frei sich da anzumelden oder einen anderen, ähnlichen Dienst zu verwenden oder notfalls auch ins Leben zu rufen.