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THEMA: Noten digital verwalten - teil 2

Noten digital verwalten - teil 2 18 Feb 2010 23:51 #86614

  • wallenstein
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Ich glaube, ihr dreht euch im Kreis (pardon, dass ich mich einmische). Ein Recht, wie das Urheberrecht, schreibt zwar die genaue Handhabung vor und besagt auch, dass es nicht erlaubt ist, eine Abschrift vom Original zu machen, aber nun frage ich, wem entsteht dadurch ein Schaden, bitte?

Ich kann mir als Hobby vornehmen, den ganzen Tag Noten abzuschreiben, zu transkripieren, meine Wände damit zu schmücken und auch laut damit prahlen, dass ich so etwas kann und tue -- und doch wird es niemanden jucken. Warum? -- Es ist niemand zu Schaden gekommen!

Anders, wenn ich auch nur ein Notenblatt durch den Fotokopierer der Musikschule jage, dann schmälert das die Aussicht des Künstlers, dieses Notenblatt gegen Geld an den Mann/Frau zu bringen. Genau hier entsteht ein nachweisbarer Schaden. Jetzt wird der Geschädigte (Kläger) eine Streitsumme geltend machen und auch nachweisen müssen (zumindest in der Klage unterstellen), dass der Beschuldigte ihm einen Schaden zugefügt hat.

Wahrscheinlich wird der Kläger/Klägerin gemäß dem Urhebergesetz Recht bekommen -- da ja so gut wie jede Vervielfältigung verboten ist (der Gesetzestext des Urhebergesetzes gibt den Richtern die Rechtsprechung vor), aber gibt das Gesetz im Umkehrschluss einen Verhaltenskodex für die Ottonormalmenschen vor? -- ich denke eher nein (wobei ich unterstelle, dass "sie" froh wären, es ein für alle Mal in die Hirne impfen zu können und wenn ich noch länger lese, geben solche lammfrommen Threads entsprechend Hoffnung!)

Die Wirklichkeit wird so aussehen, dass nur ein verschwindend geringer Prozentsatz aller Noten, die wir spielen, legal erworben wurde. Dazu kommt das Internet als Vervielfältigungsmaschine, die Digicam und der Scanner mit pdf-Funktion und ich wette, dass wir auch auf dem PC zu 99 Prozent keine Original-gekauften Noten liegen haben.

Solche threads sind daher in meinen Augen müßig. Ihr wälzt das Urheberrecht, verstoßt dagegen und versucht Nischen zu finden, es zu umgehen, dabei habt ihr die größte Nische selbst übersehen: solange dem Urheber kein nachweislicher Schaden entsteht, wird er beileibe keine Gerichtskapelle bestellen und aufspielen lassen (denn er muss für diese in Vorkasse treten -- das lohnt nur bei einem sehr hohen Streitwert/Schaden!)

Dies ist natürlich kein Freifahrschein -- der Spaß hört ganz sicher auf, wenn man Noten-Sharing zu offensichtlich betreibt -- aber .. ich nenne es ein unausgesprochenes Gesetz, dies ist halt die Vervielfältigungsrealität :-)

LG, wallenstein
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Noten digital verwalten - teil 2 18 Feb 2010 23:52 #86615

  • gordon.shumway
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@smatjes

schick ich dir morgen.
wenn du nicht solange warten kannst,
lies jeden satz 5x langsam durch und hinterfrage ihn 3x.

für uns sind nur zwei paragraphen wichtig und relevant.
einer davon hauptsächlich.

wenn du die zwei errätst,
bekommst du von mir 3 flaschen aus meinem wingert ( weinberg ).
aber erst morgen.
jetzt geh ich schlafen.

lg
gordon
Letzte Änderung: 18 Feb 2010 23:53 von gordon.shumway. Begründung: zusatz
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Noten digital verwalten - teil 2 19 Feb 2010 14:40 #86663

  • gordon.shumway
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smatjes schrieb:
@gordon
wo steht im URHG du darfst Kopien anfertigen und verteilen?

Gruß
Smatjes

@smatjes

in § 53.

nur anfertigen.
von anfertigen und verteilen steht da nix.
( von verbot übrigens auch nicht )

verteilen und verteilen sind zwei verschiedene dinge.

ich möchte und muss jetzt hier eine pause machen.
mein post wird größer als gedacht und ich werd heute auch nicht fertig damit.

lg
gordon

arrrgghh..... :angry:
...warum konnte ich nicht meine finger von der tastatur lassen?.... :)
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Noten digital verwalten - teil 2 19 Feb 2010 15:56 #86670

  • RainerBurkhardt
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gordon, nicht nur auf Gesetze verweisen, sondern auch lesen!

www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
(4) Die Vervielfältigung

a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,

ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
Noten sind ausdrücklich von der Vervielfältigung ausgenommen!

vom Verbot der Verteilung steht selbstverständlich was da
(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
Remember Joe Cocker
Letzte Änderung: 19 Feb 2010 15:57 von RainerBurkhardt.
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Noten digital verwalten - teil 2 19 Feb 2010 17:05 #86680

  • gordon.shumway
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@Rainer
genau das passiert, wenn gesetzestexte auseinandergepflückt werden,
und nach belieben wieder zusammengesetzt werden.
lies satz für satz, erläutere satz für satz nacheinander
und spring nicht darin rum oder lass ganze sätze weg.
das wird nix.

mal ganz nebenbei gefragt:
habt ihr euch schon mal gedanken darüber gemacht,
warum für scanner, multis und kopierer GEMA-gebühren entrichtet werden?
einfach nur so?
das hat schon seinen grund.

lg gordon
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Noten digital verwalten - teil 2 19 Feb 2010 17:31 #86682

  • RainerBurkhardt
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Hab ich gemacht. Absatz 1 gibt dir ein Recht, Absatz 4 schränkt dieses Recht speziell für Noten wieder ein.
Wenn du mir nicht glaubst, kann ich nichts dagegen tun.
warum für scanner, multis und kopierer GEMA-gebühren entrichtet werden?
Du siehst mich verwirrt. Das ist echt neu für mich. Ich war bisher der felsenfesten Überzeugung, dass sich die GEMA nur um Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte kümmert (darum heißt sie nämlich so).
Auch dies musst du mir nicht glauben. Du darfst es aber gerne auf der Webseite der GEMA nachlesen.
Remember Joe Cocker
Letzte Änderung: 19 Feb 2010 17:33 von RainerBurkhardt.
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Noten digital verwalten - teil 2 19 Feb 2010 17:40 #86683

  • gordon.shumway
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@Rainer

das geht schon aus dem namen hervor.

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.

und eine kopie ist meines wissens mechanisch.

ebenso werden GEMA-Gebühren für festplatten, USB-sticks,
mp3-player, sd-karten usw. entrichtet,
weil man darin und darauf musik speichern und wiedergeben kann.

ich wollt ne pause machen.

lg
gordon
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Noten digital verwalten - teil 2 19 Feb 2010 17:43 #86684

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mal ganz nebenbei gefragt:
habt ihr euch schon mal gedanken darüber gemacht,
warum für scanner, multis und kopierer GEMA-gebühren entrichtet werden?
einfach nur so?
das hat schon seinen grund.

Das hat nichts damit zu tun das damit nun die Kopien schon bezahlt wären. Dies ist eine Gebühr an die Hersteller dafür, dass sie Geräte herstellen mit denen man kopieren könnte. Das die Hersteller diese Gebühr nun auf den Kaufpreis umlegen, bedeutet nicht, dass du die Gebühr auch zahlst.

Ich habe den gesamten §53 zerlegt und bin ihn Punkt für Punkt durchgegangen und habe erläutert das bis zum Abs 4 §53 URHG das kopieren von Noten sogar erlaubt gewesen wäre.

Dann aber kommt eben Abs 4 §53 URHG der insbesondere auf Noten und Bücher eingeht und es eben, von einer Abschrift abgesehen, grundsätzlich untersagt.

Nach wie vor bist du uns die Stelle im URHG schuldig, auf die du dich beziehst und die es gestattet, Noten zu kopieren und sie dann auch noch zu verteilen.

Nur weil es allerorts so gemacht wird und bisher nicht gehandet wurde, ist es nicht erlaubt (Ich weiß, auch da widerhole ich mich).

Gesetzestexte muss man auseinderpflücken weil sie sonst leider viel zu oft kaum verständlich formuliert sind. Man muss sie aber auch zu Ende lesen. Gerade der 53 lädt dazu ein, die ersten beiden Sätze zu nehmen um dann zu sagen, Jepp ich darfs. Und genau das steht da. Ich darf alles so oft ich will und wie ich will kopieren solange ich die nicht verkaufe. Da steht genau das was du vertritts.

Nun kommen aber die Bedingungen und Ausnahmen und schon geht das nicht mehr so einfach. Und für Noten kommt dann auch noch der Abs. 4, der die Erlaubnis aus den beiden ersten Sätzen, alles und jedes zu kopieren auf eine Abschrift reduziert, gerade für Noten. Und allein der Abs4. reicht aus. Für Noten und Bücher.

Gruß
Smatjes
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Noten digital verwalten - teil 2 19 Feb 2010 17:51 #86686

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Mit mechanischer Vervielfältigung ist die Vervielfältigung des Stückes selbst (Audio) gemeint, nicht der Noten.

Auf Festplatten und Sticks kann ich Musik als Audio aufnehmen. Deshalb ist dort in der Tat eine GEMA Abgabe fällig. Sie beträgt 10 Cent pro USB-Stick.
2,87 Cent pro CD-Rohling.
Also ein lächerlich geringer Betrag im Verhältnis zu dem, was ich darauf speichern kann.

Für Papier-Kopierer ist eine Abgabe zB an die VG-Wort fällig. Nicht an die GEMA. Wirklich. Glaub's mir. Ich weiß es. Ganz echt.
Mit dieser Abgabe sind die erlaubten Privatkopien abgegolten. Es ist keine Pauschalstrafe für die Anfertigung von nicht erlaubten Kopien. Nicht erlaubte Kopien sind einfach nicht erlaubt.
Remember Joe Cocker
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