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THEMA: Noten digital verwalten - teil 2

Noten digital verwalten - teil 2 18 Feb 2010 02:17 #86537

  • gordon.shumway
  • gordon.shumways Avatar
leutz,

ich fand teil eins ja schon ziemlich anregend.
mir schwirrt aber jetzt dazu noch ein thema durch den kopf
( ja, ich hab jetzt watte drin, damits kein durchzug wird :P ).

bei aller kopiererei, digitalisieren, umwandeln und sichern.....etc,

was ist eigentlich, wenn auswendig gespielt wird?

denn auch das ist eine kopie !!!

sie liegt zwar nicht als papier oder digital vor,
aber es ist und bleibt auch eine kopie.
denn das original liegt ja als abbild/kopie in meinem kopf vor.

hm....

dann müsste ich ( gemäß urheberrecht ) ja ebenfalls gebühren zahlen.

verstoße ich damit gegen das urheberrecht? ja!
denn ich darf ja nur handschriftlich kopien anfertigen.
sonst darf ich ja keinerlei kopien anfertigen.

ich hab jetzt echt ein problem.
denn die kopie ist in meinem kopf.
ich mache mich damit strafbar.
ich kann den titel aber nicht löschen oder verbrennen.
was soll ich jetzt machen?
hat jemand eine idee?

die vg-notenabzocke gmbh dürfte damit wohl ad absurdum geführt sein.

ich bin auf eure antworten und kommentare gespannt...

lg
gordon
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Noten digital verwalten - teil 2 18 Feb 2010 04:20 #86538

  • ilong
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gnumpf.....
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Noten digital verwalten - teil 2 18 Feb 2010 08:33 #86543

  • RainerBurkhardt
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Abschreiben von Noten ist erlaubt (anschließend in Verkehr bringen wahrscheinlich nicht)
Wenn du auswendig lernst, dann schreibst du quasi in deinen Kopf ab.
Also ist alles in Ordnung. Die Gefahr des in Verkehr bringens besteht nicht.

Ein anderer Fall ist allerdings, wenn du das Stück nicht auswendig lernst, sondern ein f(ph)otograf(ph)isches Gedächtnis hast. D.h., du spielst von einem Bild der Notenausgabe in deinem Kopf.
Das ist dann wie die erlaubte, weggeschlossene Sicherheitskopie zu betrachten. Du musst also die Noten gekauft haben und immer aus diesen spielen. (Lustig wäre es natürlich, die Originalnoten vor sich hinzulegen und trotzdem vom Notenbild im Kopf zu spielen. Das kann dir keiner beweisen, so lange du die Augen nicht zu machst).
Remember Joe Cocker
Letzte Änderung: 18 Feb 2010 08:37 von RainerBurkhardt.
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Noten digital verwalten - teil 2 18 Feb 2010 08:44 #86544

  • pue
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Gordon, du vermischst verschiedene Urheber. Wenn du auswendig spielst, musst du dennoch GEMA bezahlen, falls du es vor Publikum tust.

Es sind zwei verschiedene Sachen geschützt, a) die Komposition und b) die Edition.

Das Vervielfältigen der Musik selbst ist die eine Sache, deren Schutzrechte die GEMA vertritt.

Das Kopieren der Noten die andere Sache. Die Rechte daraus vertritt die VG Musikedition.

Das Spielen hat also mit dem Kopieren nichts zu tun.

Wenn nun noch ein längerer Text auf dem Notenblatt steht, den du vorliest, ist die VG Wort zuständig und wenn dich jemand dabei aufnimmt und es sendet, ist die GVL zuständig. Alles Gesellschaften, die Nutzungsrechte verwerten.

Man muss immer auseinander halten, um wessen Urheberschaft es sich gerade handelt.
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Reeds-Shop

Noten digital verwalten - teil 2 18 Feb 2010 09:06 #86547

  • JES
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Mal eine Frage dazu:
Scenario: Ich kaufe mir ein Noten einer Stimme, also z.B. für Alto.
Nun setze ich mich zuhause hin, schreibe Stimmen für Tenor, Bari, Sopi etc dazu und weil es mir besser gefällt, verschiebe ich Teile aus der Alto-Stimme in Tenor oder Sopi, dafür ergänze ich diese Stelle mit eigenen Noten.
Bin ich damit Komponist?? Also keine Gema??
Bin ich damit Raubkopierer?? Also Verlag fragen??

Gruß
JEs
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Noten digital verwalten - teil 2 18 Feb 2010 09:13 #86549

  • pue
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Du nimmst Teile einer Komposition und benutzt diese. Wenn du das nun aufführst oder auf CD presst, dann musst du GEMA dafür bezahlen. Du kannst aber den Urheber des Stückes fragen, ob du sein Werk bearbeiten darfst. Gibt er dir die Erlaubnis, so bleibt er Komponist und du bist Bearbeiter. Ihr teilt euch die GEMA-Gebühren, die für das Stück eingenommen werden.

Gibt er dir keine Erlaubnis zur Bearbeitung, so musst du für die Vervielfältigung bezahlen und bekommst nichts zurück.
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Noten digital verwalten - teil 2 18 Feb 2010 09:35 #86551

  • gordon.shumway
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pue schrieb:
Gordon, du vermischst verschiedene Urheber. Wenn du auswendig spielst, musst du dennoch GEMA bezahlen, falls du es vor Publikum tust.

Das Kopieren der Noten die andere Sache. Die Rechte daraus vertritt die VG Musikedition.

moien pue,

ich wollte und hab nix vermischt.
es geht nur um die kopie in meinem kopf.
den rest stell ich ja nicht in frage.
nur die kopie. mehr nicht.

lg
gordon
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Noten digital verwalten - teil 2 18 Feb 2010 11:01 #86556

  • frickler
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gordon.shumway schrieb:
es geht nur um die kopie in meinem kopf.
den rest stell ich ja nicht in frage.
nur die kopie. mehr nicht.
Auswendig lernen ist keine Kopie, dazu bedarf es "technischer Verfahren und Vorrichtungen". Das wollen wir doch lieber nicht, oder?
Letzte Änderung: 18 Feb 2010 11:02 von frickler.
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Noten digital verwalten - teil 2 18 Feb 2010 11:04 #86558

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Es ist keine Kopie.
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Noten digital verwalten - teil 2 18 Feb 2010 11:36 #86562

  • JES
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pue schrieb:
Du nimmst Teile einer Komposition und benutzt diese. Wenn du das nun aufführst oder auf CD presst, dann musst du GEMA dafür bezahlen. Du kannst aber den Urheber des Stückes fragen, ob du sein Werk bearbeiten darfst. Gibt er dir die Erlaubnis, so bleibt er Komponist und du bist Bearbeiter. Ihr teilt euch die GEMA-Gebühren, die für das Stück eingenommen werden.

Gibt er dir keine Erlaubnis zur Bearbeitung, so musst du für die Vervielfältigung bezahlen und bekommst nichts zurück.

Das verstehe ich noch nicht ganz: also es wäre dann also keine Kopie mehr, aber es nutzt das geistige Eigentum eines anderen und ist damit GEMA-geschützt. Ist das richtig??

JEs
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