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THEMA: Ich nerve den Nachbarn - und der mich!!!

Ich nerve den Nachbarn - und der mich!!! 04 Nov 2011 20:57 #104861

  • gordon.shumway
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RainerBurkhardt schrieb:
Ach ja, das hätte ich fast vergessen: Im Flur hängt eine Hausordnung. In der steht drin, dass Blasinstrumente verboten sind. Darf der Vermieter das überhaupt?
Es wäre praktisch, so was im Thread zu posten und nicht einen Tag später den ersten Beitrag zu ändern.
Ohne diesen Satz, den die meisten Diskutanten offensichtlich nicht gelesen haben, wäre die Rechtslage absolut klar.

Aber jetzt geht es ja darum zu prüfen, ob die Hausordnung überhaupt zulässig ist. Und das ist eine ganz andere Baustelle.
Trotzdem würde ich die 15-25 Euro mal investieren.

@RainerBurkhardt
stimmt. den hatte ich nicht gelesen.
aber es ändert trotzdem nix an der tatsache, daß üben vom gesetzgeber her erlaubt ist.
damit ist die hausordnung in diesem punkt ungültig und nicht verbindlich,
denn das gesetz steht nun mal über einer hausordung.
selbstredend, daß sie dann den zu erwartenden druck aushalten können muss...

aber sie soll mal jemanden fragen, der sich besser damit auskennt...
tips hat sie ja jetzt.

lg
gordon
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Ich nerve den Nachbarn - und der mich!!! 04 Nov 2011 21:43 #104862

  • RainerBurkhardt
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  • Bariton
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denn das gesetz steht nun mal über einer hausordung.
So einfach ist das nicht. So lange die Hausordnung nicht gegen Gesetze oder die "guten Sitten" verstößt, kann sowas schon gelten.

Zum Beispiel ist das Rauchen in Privathäusern laut Gesetz erlaubt. In meinem Haus nicht. Gesetz hin oder her, hier gilt dann sowas wie Hausrecht.

Hab beim Googeln massig interessante Hausordnungen gefunden.
Musizieren innerhalb der Wohnung. Beim Musizieren mit eigenen Musikinstrumenten innerhalb der Wohnung ist darauf zu achten, dass täglich lediglich 1,5 Stunden geübt oder musiziert werden darf. Beim Musizieren innerhalb der Wohnung ist jedoch zu beachten, dass Schlagzeuge, Trompeten und ähnliche Blasinstrumente nicht gespielt werden dürfen. Diese Musikinstrumente gehen unvermeidlich mit einer starken Lärmbelästigung für die Mieter einher, so dass hier keine Genehmigung erfolgen kann.

Ob das in Ordnung ist, kann nur im Einzelfall gerichtlich geklärt werden.
Ist ein Saxophon ähnlich zu einer Trompete?
Remember Joe Cocker
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Ich nerve den Nachbarn - und der mich!!! 04 Nov 2011 23:54 #104864

  • frickler
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RainerBurkhardt schrieb:
denn das gesetz steht nun mal über einer hausordung.
So einfach ist das nicht. So lange die Hausordnung nicht gegen Gesetze oder die "guten Sitten" verstößt, kann sowas schon gelten.
Das Zauberwort heißt "Abdingbarkeit": Per Unterschrift (zB unter einen Mietvertrag) kann man erstmal auf ziemlich viele, einem "eigentlich" zustehenden Rechte verzichten. Dabei macht's aber möglicherweise einen deutlichen Unterschied, ob eine konkrete Kopie der Hausordnung unmittelbar Teil des unterschriebenen Mietvertrags war oder lediglich darauf verwiesen wurde. Außerdem wäre noch zu prüfen, ob eine "überraschende Klausel" vorliegt die den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache ungebührlich einschränkt. Darüberhinaus wäre noch der Umstand der Sittenwidrigkeit einer Würdigung zu unterziehen :-)
==> gütlich einigen oder mit Mietvertrag und Kopie der Hausordnung zum Anwalt. Alles andere ist Kaffeesatzleserei. Und nicht vergessen: Vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand...

Viel Glück!

BTW: auf der Straße, also vor dem Fenster deines Nachbarn solltest du aber schon üben dürfen, oder?
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Ich nerve den Nachbarn - und der mich!!! 05 Nov 2011 00:38 #104865

  • gordon.shumway
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RainerBurkhardt schrieb:
Ob das in Ordnung ist, kann nur im Einzelfall gerichtlich geklärt werden.
Ist ein Saxophon ähnlich zu einer Trompete?

nun,
beides sind blasinstrumente und machen geräusche.
die andere gruppe sind schlaginstrumente. die sind nicht weniger laut.
und dann hätten wir noch die streichinstrumente ( machen schöne farben :laugh: )
mir ist jedenfalls eine gesund falsch gespielte tuba lieber
als eine wimmernd richtig gespielte geige.
( aber das ist geschmacksache sprach der affe und biss in die seife)

bliebe noch die verkabelte truppe.
die hat natürlich vorteile, weil sie mit kopfhörer gespielt werden kann.

hausrecht ist kein recht!.
ich hab mal in einem apartment gewohnt, mit der hausordnung/hausrecht/mietvertrag
( achtung ! jetzt kommts ):

...darf nach 21.30Uhr keinerlei Besuche mehr empfangen werden!
Herr gordon.shumway erkennt diese vereinbarung im mietvertrag ausdrücklich an. - Unterschrift / Narrhallamarsch !
logisch hab ich unterschrieben. das war ein hübsches penthouse zum guten preis.

5 Tage nach einzug!!! hatte ich die fristlose kündigung an der tür,
da ich mehrfach gegen die die hausordnung/mietvertrag verstoßen hätte.
( ok, die mädels kamen nach 21.30, aber...egal )
6 Monate später erklärte der Richter meinem Vermieter,
dass die kündigung nicht rechtsgültig sei,
da ich nicht gegen die gesetzlichen bestimmungen der ruhe- und Nachtzeiten verstoßen hätte.
außerdem würde die hausordnung/mietvertrag in meine privatsphäre eingreifen
und wäre somit sittenwidrig.
ferner hätte er noch nie so einen ( wörtlich ) blödsinn in einer hausordnung und mietvertrag gelesen und
mein vermieter solle sich die hausordnung an einen dunklen, warmen ort stecken.
( kein witz. das war sein wörtlicher kommentar zur urteilsbegründung )
weitere 3 monate später hatte ich was besseres gefunden und bin dann ausgezogen.

diese 9 monate waren für mich sehr belustigend.
während ich brav meine miete zahlte,
meine reinigungsdienste gemäß mietvertrag ordnungsgemäß durchführte,
meine vermieter immer freundlich lächelnd auf dem gelände und im haus grüßte,
haben sie natürlich versucht, mir das leben zur hölle zu machen.
es hat eigentlich nur noch der abgeschnittene pferdekopf auf meinem kopfkissen gefehlt.
das ist dann der druck, den du aushalten musst.

aber bevor wir uns den tag mit sinnlosen rechtsauffassungen verderben -
dafür gibts experten.

lg
gordon
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Ich nerve den Nachbarn - und der mich!!! 05 Nov 2011 09:47 #104870

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Moin!

Es gibt keine grundsätzliche Regelung!

Musizieren und üben außerhalb der Ruhezeiten, darf nicht untersagt werden!

Gerichte entscheiden unterschiedlich, aber niemals gegen üben und musizieren,
selbst wenn ein Instrument die geforderte Zimmerlautstärke überschreitet, was bei einigen Instrumenten der Fall ist!

Die Hellhörigkeit des Hauses spielt eine Rolle, und die Lautstärke des Instrumentes bestimmt die Zeit des Übens!

Ebenfalls Bestimmungen im Mietvertrag (z.B. Musik machen auf 2 Stunden begrenzt)
Eine Regelung der Untersagung ist unwirksam.

Zeit-Urteile zusammengefasst:

Klavier 1,5 bis 3 Stunden
Trompete/Saxophon 45-120 Minuten
Schlagzeug 45 - 90 Minuten

Im Fall von Musiklehrern kann das bzgl. Klavier, Geige u. ähnl. mittel-lauten Instrumenten bis auf 7 Stunden und Sonn + Feiertags sogar ca. 4 Stunden gerichtlich entschieden werden.

Da ich seit 30 Jahren eine Hausverwaltung habe, muss ich mich ständig schlau machen.

Ein Vertragsbestandteil *musizieren verboten* gehört wie `spielende Kinder im Innenhof verboten` `Rasen betreten verboten` `Besuch nach 22.oo Uhr nicht gestattet` `Swing tanzen verboten` in ein anderes Jahrhundert! :lol:

LG Hans
Letzte Änderung: 05 Nov 2011 09:47 von hwp.
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Ich nerve den Nachbarn - und der mich!!! 05 Nov 2011 15:37 #104872

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Hallo ihr Lieben,

erst mal entschuldigung, dass ich den ersten Beitrag geändert habe. War unglücklich. Ich bin ja noch neu, und wusste nicht genau wie ich das machen soll.

Dem Mietvertrag, den ich unterschrieben habe, ist eine Hausordnung angehängt. Diese regelt folgende Punkte:

Einhaltung von Ruhezeiten:
- Türen und Fenster möglichst geräuschlos schließen
- Lautsprecher nur auf Zimmerlautstärke einstellen
- Näh- und Schreibmaschinen auf salldämpfende Unterlagen stellen
- Auf Terassen und in Gärten sowie bei geöffneten Fenster jeden störenden Lärm vermeiden
- erforderliche Tätigkeiten, bei welchen sich eine Lärmentwicklung nicht ausschließen lässt, möglichst nur werktags in der Zeit von 8-13 und 15-19 Uhr durchführen
- Kinder zur Ruhe und Ordnung im Hause und auf dem Grundstück anhalten und das Spielen im Treppenhaus nicht zu gestatten.

Nichts über Instrumente. Da steht sonst nur was über Wäsche, Wohnungspflege, Müll etc. drin.

Nur in der Hausordnung, welche im Hausflur hängt, steht, dass Blasinstrumente verboten sind. So wie die aussieht, hängt die da schon eine ganze Weile. Die haben wir auch nicht unterschrieben und die findet sich nicht im Mietvertrag.


Vielleicht sollte ich an dieser Stelle, auch nochmal betonen, dass ich es nicht zu einem Rechtsstreit kommen lassen möchte. Ich bin geschockt, dass der Nachbar sich direkt bei der Hausverwaltung gemeldet hat, und nicht erst mit mir gesprochen hat. Wir hatten eigentlich ein ganz freundliches Verhältnis. Zwischendurch hat der wohl schlechte Tage, wo der einfach nur wegen allem rummotzt. Und am nächsten Tag ist alles wieder gut.
Ich glaube, dass der seinen Ärger über meinen Freund an mir und dem Saxophon ausgelassen hat. Schließlich hat der sich ja über ein halbes Jahr wegen dem Saxophon nicht beschwert. Nach der Beschwerde hab ich dann mal auf diese "Hausordnung" im Flur geschaut und hab Angst bekommen, dass der Vermieter uns kündigen könnte. Ich will ja gar nicht jeden Tag über Stunden üben. Ich möchte nur nicht ganz aufhören. Wenn ich gar nicht mehr üben darf, kann ich mir den Unterricht sparen. Wenn ich nur dort eine Stunde spiele komme ich ja nie weiter.
Heute abend fahre ich zu Freunden, die einen Proberaum haben. Da werde ich mal den Tipp mit dem Pullover ausprobieren. Am Montag wollte ich in einem Geschäft mal so einen Dämpfer ausprobieren.
Ich hab auch darüber nachgedacht, mich mal bei einem Gericht zu informieren, wie es hier vorgeschlagen wurde. Meine Hoffnung ist, dass ich dann vielleicht etwas "schwarz auf weiß" hätte, und ich dann keine Angst mehr haben müsste, dass der Vermieter uns kündigen kann.
Der letzte Versuch wird dann sein im Lotto zu gewinnen und mir von dem Geld ein Haus in der Einöde zu kaufen, wo mindestens 5 km um mich herum keine Nachbarn wohnen.

Nochmals vielen Dank für eure Hilfe!
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Ich nerve den Nachbarn - und der mich!!! 06 Nov 2011 17:19 #104886

  • jes
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Warum nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen?

Was in irgend einer Hausordnung steht, die nicht mal Bestandteil Deines Vertrages ist, ist irrelevant. Und selbst wenn es in Deinem Vetrag stünde, was es nicht tut, wäre es erst mal sittenwidrig.

Irgend welche Dämpfer, spielen im kalten Keller, Pullover im Trichter oder das Spielen in eine offenen Kleiderschrank sind erhebliche Einschränkungen, die Du nicht auf Dich nehmen mußt. Du willst in Deiner Wohnung ein Instrument spielen, Du hast hier einige Gerichtsurteile, die belegen, daß Muszieren von Gerichten erlaubt wird. Ich sehe daher nicht, daß Du zum jetzigen Zeitpunkt schon an einer Problemlösung arbeiten solltest. Kündigen kann Dich keiner und wenn er es versucht kannst Du diese anfechten.
Je nach Gemeinde, und da solltest Du mal nachfragen, kann es sein, daß Ruhezeiten existieren. Bei uns sind laute Arbeiten vor 7:30 früh, zwischen 12:00 und 15:00 und nach 22:00 verboten. Sagen wir also Üben bis 20:00, damit der liebe Nachbar seine Tagesschau und den Spielfilm sehen kann und fertig.

JES
"Das größte Verbrechen eines Musikers ist es, Noten zu spielen, statt Musik zu machen." Zitat: Isaac Stern (*1920)
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