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THEMA: Playalongs zur kommerziellen Nutzung - woher?

Playalongs zur kommerziellen Nutzung - woher? 28 Feb 2012 15:23 #107443

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Egal wo man schaut: Überall steht, dass die Playalongs nur zur privaten Nutzung verwendet werden dürfen.

Mal angenommen, man will eine CD produzieren, die man auch verkaufen will um etwas von den Kosten wieder reinzubekommen - was dann?

Einfach machen; dann hat man bestimmt bald irgendeinen Anwalt aufm Hals.

Aber wo kaufen?

Das Problem mit dem Musikstück und dessen Copyright will ich hier mal ausblenden; nehme mal vereinfacht an, dass es als Volkslied oder so sowieso frei ist (wenn es sowas gibt).

Wer bringt Licht ins Dunkel? :dry:
LG HaJo

"Ist das Kunst, oder kann das weg?"
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Playalongs zur kommerziellen Nutzung - woher? 28 Feb 2012 15:41 #107446

  • bluemike
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Hi,

"einfach mal machen" ist gefährlich. Aber das weißt du selbst bereits. Grundsätzlich kann der Ersteller der Playalongs die Nutzungsrechte so einschränken, wie ihm das gefällt. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass der ein oder andere bei direkter Kontaktaufnahme bereit ist, seine Taxe für die kommerzielle Verwendung zu nennen. Letztlich alles eine Geldfrage.

Damit nicht zu verwechseln: Die Urheberrechte, wie sie etwa von der GEMA vertreten werden (bei GEMA-freier Musik vom Komponisten höchstselbst) bleiben durch die Vergabe etwaiger Nutzungsrechte unberührt. Klartext: Kauf von jemandem ein Playalong von "Let it be" - dann hast du Nutzungsrechte erworben - wie weit diese gehen, ist Sache zwischen dir und demjenigen, der das Playalong gemacht hat. Führe das Stück öffentlich auf, dann musst du für die Urheberrechte, also die Rechte an der Komposition bezahlen.

Nachtrag: Strittig könnte in diesem Fall sein, wer für Urheberrechtsabgaben aufkommen muss: derjenige, der das Playalong erstellt hat oder derjenige, der das mit der Melodie zum fertigen Werk komplettiert hat. Alleine aus diesem Grund kann ich mir vorstellen, wollen die Leute, die Playalongs von bekannten Stücken machen, nicht, dass diese als Grundlage für kommerzielle Produktionen verwendet werden. Zwar ist nur geschützt, was typisch für das Werk ist, und das ist zuallermeist die Melodie. Aber bereits eine zweite Stimme, die im Original vorkommt und lediglich dienenden Charakter hat kann in diesem Sinne typisch und unverwechselbar sein.
Noch komplizierter ist es, wenn man davon ausgeht, dass du derjenige bist, der das ganze Werk geschaffen hat, also damit zahlungspflichtig im Sinne des von der GEMA vertretenen Urheberrechtes.
Sollte der Ersteller des Playbacks sich auf diesen Standpunkt stellen, um selbst nicht zahlen zu müssen, negiert er gleichzeitig alle Rechte, die ihm durch sein Arrangement zustehen, was besonders bei Werken interessant ist, bei denen das Urheberrecht bereits erloschen ist.
Zu beachten ist fernerhin noch der Aspekt, wie gewinnorientiert eine solche Produktion ist, denn auch nach dem zu erwartenden Gewinn bemisst sich die Zahlung (Anzahl der Tonträger, EVP, etc.)
next time you see me...
Letzte Änderung: 28 Feb 2012 15:54 von bluemike.
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Playalongs zur kommerziellen Nutzung - woher? 29 Feb 2012 09:14 #107467

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Hola,

alles richtig.

Warum lässt du dir also nicht Playalongs zu deinen Stücken (oder fallst du nicht selbst schreibst von einem schreiben lassen) erstellen. Und Schnappst dir eine Band und nimmst mit Ihnen eigene Stücke auf. Ist nicht so Teuer und macht auch noch voll Spass!

Bei den Playalongs oder/und ganzen Stücke kann ich Dir gerne helfen. PM genügt B)
Hasta proxima!
Guillermo El Oso
www.elosoblues.de
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Playalongs zur kommerziellen Nutzung - woher? 29 Feb 2012 10:11 #107469

  • zappalein
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hallo freunde,

eine frage, ab wann erlischt das urheberrecht?
wie verhält es sich, wenn die rechte an kinder und verwandte übergehen?

danke und lg
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Reeds-Shop

Playalongs zur kommerziellen Nutzung - woher? 29 Feb 2012 11:16 #107470

  • Sorano
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Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach Tod des Bearbeiters. -

www.jazzbacks.com/
liefert Playbacks, die auch für öffentliche Nutzung und Demoerstellung verwendet werden können.
Kommerzielle Nutzung der Playbacks im Sinne von Verkauf der Aufnahmen würde ich dort erfragen.
Letzte Änderung: 29 Feb 2012 11:17 von Sorano.
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Playalongs zur kommerziellen Nutzung - woher? 29 Feb 2012 11:42 #107471

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Strittig könnte in diesem Fall sein, wer für Urheberrechtsabgaben aufkommen muss: derjenige, der das Playalong erstellt hat oder derjenige, der das mit der Melodie zum fertigen Werk komplettiert hat.

Die Urheberrechtsabgaben werden immer bei der Veröffentlichung gemacht. D.h. z.B. im Falle einer CD-Pressung über das Presswerk bei der GEMA. Werden die Aufnahmen nicht veröffentlicht, fallen auch keine Urheberrechtsabgaben an.

Sollte man als Komponist oder Texter bei der GEMA oder einer anderen Gesellschaft angemeldet sein, muss man auch für seine eigenen Werke Abgaben berappen. Bei kleineren Stückzahlen geht das dann meistens an den Herrn Bohlen und Kollegen, da Kleinmengen u. U. nicht genau zugeordnet werden und daher pauschal verteilt werden.

Sollte man kein GEMA-Mitglied sein, kann man seine eigenen urheberrechtsfreien Stücke bei der GEMA freistellen lassen.

Wie bluemike bereits erwähnt hatte, sind Urheberrechte und Produktionsrechte getrennt zu handhaben. Die Rechte an den Produktionen werden immer mit dem Produzenten oder seiner zuständigen Vertriebsfirma abgerechnet.
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Playalongs zur kommerziellen Nutzung - woher? 29 Feb 2012 11:42 #107472

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Hi,

wie Sorano bereits gesagt hat, erlischt das Urheberrecht, also das Recht des Komponisten auf sein geistiges Eigentum (kurze Anmerkung: NICHT identisch mit dem BEARBEITER) in Deutschland und vielen anderen Staaten nach 70 Jahren. Muss aber für alle Staaten separat geprüft werden, denn beispielsweise in Deutschland ist George Gershwins Musik gemeinfrei (NICHT aber die Texte dazu, falls diese etwa von Ira Gershwin stammen oder einem anderen, der noch nicht 70 Jahre tot ist), während in den USA ist die Frist länger ist. Also kann das, was hier legal ist, dort eine Urheberrechtsverletzung sein.

Während der 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers profitieren dessen Rechtsnachfolger (gewöhlich die Erben) von den Urheberrechtsabgaben.

Wenn du also eine CD machen willst und diese anschließend vertreiben, kannst du möglicherweise jemandem die Playalongs auch für diesen Zweck abkaufen (siehe Einwände in meinem vorigen Post). Wenn du aber urheberrechtlich geschütztes Material verwendest (also beispielsweise "Heart Skips a Beat") musst du unabhängig vom Playalong zahlen.
next time you see me...
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