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THEMA: OFF TOPIC! Wer kennt sich mit Rechten aus, wenn der Kundendienst versagt?

OFF TOPIC! Wer kennt sich mit Rechten aus, wenn der Kundendienst versagt? 16 Jan 2007 11:58 #30227

  • mos
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  • Beiträge: 2500
Hat absolut nicht mit Saxophonen zu tun, aber vielleicht weiß ja jemand, ob ich da irgendwas machen kann.

Fall ist: Ich habe im August einen schönen großen Volledelstahl Side-by-Side Kühlschrank von der Firma Neff bekommen. Leider war das Display am Kühlschrank milchig und man war nicht so wie es sein sollte.
Darauf hin kam 2 x der Kundendienst mit einem falschen Teil raus. Obwohl ich die korrekte Gerätenummer etc mitgeteilt haben. Waren also schon mal jeweils 2 halbe Tage Urlaub weg.

Insgesamt kam der Kundendienst noch 3x raus, also bis zum heutigen TAg insgesamt 5x!!! Den, um diese kleine Scheibe auszutauschen, muss die komplette Edelstahltürverkleidung gewechselt werden, da die Scheibe fest mit der Türe verklebt ist.

Bei der ersten Türe, war die Scheibe dann in Ordnung, aber im Edelstahl war ein Riß.

Die zweite Türe wurde ausgepackt und hatte vom Werk aus schon eine Beule.

Die dritte Türe, die heute kam, wurde vorher extra ins Werk zur Kontrolle geschickt, damit auch alles in Ordnung sei. Der Edelstahl war diesmal auch in Ordnung, dafür hatte die Scheibe von unten bis oben einen Kratzer.

Das heißt also, der Kundendienst muss zum 6x hier rauskommne. Ich muss jedesmal einen halben Tag Urlaub nehmen und ich platze gerade vor Wut!

Wißt ihr, ob ich irgendwie das Recht habe, mir die vergeudeten Urlaubstage bezahlen zu lassen oder so. Ich bin so wüüüüüüüüütttttteeeeend. Da kauft man so ein teures Ding und hat nur Ärger!

Sollte vielleicht in meinen Keller verschwinden und mit am Sax abreagieren. :-x :-x :-x
So long
mos
Some of the best jazz musicians in the business just happen to be women!www.simplysax.de www.smartandsold.de www.klavier-mit-mir.blogspot.com www.myspace.com/simplysaxmos www.youtube.com/mossite
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OFF TOPIC! Wer kennt sich mit Rechten aus, wenn der Kundendienst versagt? 16 Jan 2007 12:50 #30231

  • Calgor
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Nach dem aktuellem Recht (Kauf nach dem 31.12.2001) hast du nach Feststellung eines Mangels gem. §439 Abs. 1 BGB entweder das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung (beides im Rahmen der Nacherfüllung).
In deinem Fall hat wohl eine Nachbesserung stattgefunden. Dies würde theoretisch wiederum bedeuten das bei fehlgeschlagener Nachbesserung folgende Möglichkeiten zur Verfügung stünden:


"1. Minderung des Kaufpreises verlangen oder
2. vom Vertrag zurücktreten und/oder
3. Schadensersatz verlangen oder
4. alternativ zum Schadensersatz Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen verlangen."

Das Problem was ich hier sehe das du rechtlich gesehen deinem Lieferer eine Frist zur Nachbesserung setzen musst! (Die Anzahl der fehlerhaften Nachbesserungen spielt hier erstmal keine Rolle)

Wichtig ist das du deinem Lieferer schriftlich eine angemessene Frist setzt. Erst dann kannst du einen der Punkte 1-4 wahrnehmen.


Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.

OFF TOPIC! Wer kennt sich mit Rechten aus, wenn der Kundendienst versagt? 18 Jan 2007 22:17 #30481

  • kryz
  • kryzs Avatar
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  • Bariton
  • Beiträge: 1187
Realistisch gesehen: nein!

Nichts, was dir noch mehr Ärger einbringen würde.

Viele Grüße

Chris
B901 - Charles Bay 8 - Rico Royal 3,5
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