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THEMA: GEMA-freie Stücke von GEMA-Mitgliedern?

GEMA-freie Stücke von GEMA-Mitgliedern? 10 Mär 2009 10:07 #71682

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Dies ist eine Antwort auf diesen Thread. Ich möchte die Diskussion auslagern, weil sie eher in diese Rubrik hier gehört.

In der Regel ist es nicht möglich, einzelne Werke eines GEMA-Mitgliedes von der Wahrnehmung der Verwertungsrechte durch die GEMA auszuschließen, will heißen, sie 'GEMA-frei' zu machen.

Hier Paragraph 1 aus dem Wahrnehmungsvertrag der Komponisten mit der GEMA:
Der Berechtigte überträgt hiermit der GEMA als Treuhänderin für alle Länder alle ihm gegenwärtig zustehenden und während der Vertragsdauer noch zuwachsenden, zufallenden, wieder zufallenden oder sonst erworbenen Urheberrechte in folgendem Umfang zur Wahrnehmung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

a) Die Aufführungsrechte an Werken der Tonkunst mit oder ohne Text, jedoch unter Ausschluss der bühnenmäßigen Aufführung dramatisch-musikalischer Werke, sei es vollständig, als Querschnitt oder in größeren Teilen.
Bühnenmusiken, soweit sie nicht integrierender Bestandteil des Bühnenwerkes sind, Bühnenschauen, Filmbegleitmusik, Einlagen in Revuen, Einlagen in Operetten, Possen und Lustspielen, melodramatische und Kabarettaufführungen sind Gegenstand dieses Vertrages, soweit es sich nicht um die Aufführung von Bestandteilen dramatisch-musikalischer Werke in anderen Bühnenwerken handelt.

b) Die Rechte der Hörfunk-Sendung mit Ausnahme der Sendung dramatisch-musikalischer Werke, sei es vollständig, als Querschnitt oder in größeren Teilen 2).

c) Die Rechte der Lautsprecherwiedergabe einschließlich der Wiedergabe von dramatisch-musikalischen Werken durch Lautsprecher.

d) Die Rechte der Fernseh-Sendung mit Ausnahme von dramatisch-musikalischen Werken, sei es vollständig, als Querschnitt oder in größeren Teilen 2).

e) Die Rechte der Fernseh-Wiedergabe einschließlich der Wiedergabe von dramatisch-musikalischen Werken.

f) Die Filmvorführungsrechte einschließlich der Rechte an dramatisch-musikalischen Werken.

g) Die Rechte der Aufführung und Wahrnehmbarmachung mittels der gemäß Abs. h) hergestellten Vorrichtungen, mit Ausnahme

aa) der bühnenmäßigen Aufführung dramatisch-musikalischer Werke, sei es vollständig, als Querschnitt oder in größeren Teilen;

bb) der Wahrnehmbarmachung dramatisch-musikalischer Werke in Theatern im Sinne von § 19 Abs. 3 UrhG.

h) Die Rechte der Aufnahme auf Ton-, Bildton-, Multimedia- und andere Datenträger einschließlich z. B. Speichercard, DataPlay Disc, DVD (Digital Versatile Disc), Twin Disc, Ton- und Bildtonträger mit ROM-part und entsprechende Träger mit Datenlink, sowie die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte an diesen Trägern.
Das Recht, Werke der Tonkunst (mit oder ohne Text) in Datenbanken, Dokumentationssysteme oder in Speicher ähnlicher Art einzubringen.
Das Recht, Werke der Tonkunst (mit oder ohne Text), die in Datenbanken, Dokumentationssysteme oder in Speicher ähnlicher Art eingebracht sind, elektronisch oder in ähnlicher Weise zu übermitteln, einschließlich z. B. für mobile Internetnutzung und für Musiktauschsysteme.
Die Rechtsübertragung erfolgt zur Nutzung der Werke der Tonkunst (mit oder ohne Text) auch als Ruftonmelodien und als Freizeichenuntermalungsmelodien.
Die Rechtsübertragung erfolgt jeweils vorbehaltlich der Regelung nach Abs. i).
Die vorgenannten Rechte umfassen nicht die graphischen Rechte, insbesondere nicht das Recht am Notenbild oder Textbild.
Die Vergütungsansprüche aus §§ 27 Abs. 1 und 2, 52 a sowie 54, 54 d Abs. 1, 54 e, 54 f, 54 g und 54 h UrhG; dazu gehören die Vergütungsansprüche aus § 27 Abs. 2 UrhG für Musiknoten.
Für Vervielfältigung dramatisch-musikalischer Werke - vollständig, im Querschnitt oder in größeren Teilen - zum persönlichen oder sonstigen eigenen Gebrauch durch Ton- oder Bildtonträger bleibt dem Berechtigten das Vervielfältigungsrecht vorbehalten, soweit es sich um die Wahrnehmung gegenüber Theatern handelt.

i)...

Eine Ausnahme in diesem Vertrag ist das sogenannte "große Recht", was uns aber weniger getrifft, außer es schreibt einer eine Oper oder ein Musical. Steht da oben direkt unter a).

Eine weitere Ausnahme ist diese:
Jeder Komponist bzw. Verleger, der Mitglied in der GEMA ist, hat zudem die Möglichkeit, die GEMA von der Wahrnehmungsverpflichtung angemeldeter Werke freizustellen, sofern es sich bei der geplanten Verwertung um eine audiovisuelle Produktion handelt, die keine Fernseheigen- oder Fernsehauftragsproduktion ist. Gleichzeitig erklärt der Urheber bzw. Verleger, die Herstellungsrechte in eigenem Namen gegenüber dem Produzenten des audiovisuellen Werkes wahrzunehmen. Durch diese Ausnahmeregelung ist es GEMA-Mitgliedern möglich, für Kunden des Filmmarktes Musik herzustellen, die einen der GEMA-freien Musik vergleichbaren Status besitzt. Der Urheber bzw. Verleger ist nach wie vor verpflichtet, sein Originalwerk sowie das audiovisuelle Werk bei der GEMA anzumelden. Die Tantiemen, die üblicherweise durch die GEMA vom Verwerter eingetrieben und an das Mitglied ausgeschüttet werden, sind in diesem Fall jedoch Gegenstand direkter Verhandlungen zwischen Urheber und Verwerter.

aus http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik#GEMA-freigestellte_Musik_von_GEMA-Mitgliedern

Zwei weitere Formen der Freistellung der Wahrnehmungsverpflichtung gibt es: es können einzelne Werke auf der Hompage des Komponisten freigestellt werden. Das habe ich durch Zufall auf den GEMA-Seiten gefunden.
Ein Komponist kann die GEMA von der Wahrnehmung des Urheberrechtes bei der Verbreitung seines gesamten Werkes im Internet freistellen.

Wer weitere Ausnahmen von der Wahrnehmungsverpflichtung weiß, schreibe sie bitte gerne hier drunter.

Hier noch eine kurze Zusammenfassung der katastrophalen Missstände im Zusammenhang mit der GEMA.
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GEMA-freie Stücke von GEMA-Mitgliedern? 10 Mär 2009 11:12 #71686

  • RainerBurkhardt
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Wenn ich es richtig verstanden habe, kann es jeder Komponist selber entscheiden, ob er die GEMA mit der Vermarktung beauftragt oder nicht.
Und dass die GEMA keinen Vertrag anbietet, bei dem sie nur das aufwändige Einsammeln von Playlisten am Hals hat und der Komponist die lukrativeren Teile selber macht, ist ja wohl klar.

Zum Thema Monopol: Als Veranstalter habe ich keinen Bock mich drum zu kümmern, wo die von der Band gespielten Stücke berechtet sind. Da will ich schreiben "4 Stunden Tanzmusik vor 300 Leuten" und tschüss.
Remember Joe Cocker
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GEMA-freie Stücke von GEMA-Mitgliedern? 10 Mär 2009 11:19 #71687

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Moin !
ZITAT:
hi hwp,
ausser dem dritten und dem letzten satz ist alles richtig.
die gebühren werden aber nicht verdoppelt, sondern geteilt.
darauf hatten sich die internationalen verwerter geeinigt.
7% BMI oder ASCAP und 7%GEMA.
in deutschland Gema alleine 14%

lg
gordon

ZITAT ENDE

Moin!

14% für ein Zählwerk CD/DVD/TV und Meldung?

Und 14% von was?

Pue könnte bitte mal benennen wie viel von einer CD in Prozenten wer wie bekommt?

Produzent u. Presswerk u.Studio u. Vertrieb!

Wenn ich mich recht entsinne, sind es 10% von einer 12,99 Euro CD!?

Realität ist, dass vor kurzem man für seine eigenen Stücke (Homepage) Gebühren zahlen musste!


LG Hans
Letzte Änderung: 10 Mär 2009 11:22 von hwp.
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GEMA-freie Stücke von GEMA-Mitgliedern? 10 Mär 2009 12:35 #71690

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Na, dass du für deine eigenen Stücke GEMA zahlen musst, ist normal.

Wenn ich eine CD mit eigenen Stücken pressen lasse und bin in der GEMA, dann zahle ich an das Presswerk 10% vom Endverkaufspreis oder 13,75% vom Händlerabgabepreis pro CD.

Das Presswerk ist der Vervielfältiger und muss also für 1000 CDs, die 15,-€ kosten sollen, 1500,-€ an die GEMA zahlen. Das tun sie aber nur, wenn du dem Presswerk die Moneten abdrückst. Den Großteil von dem Geld bekommst du später als Urheber wieder.
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Reeds-Shop

GEMA-freie Stücke von GEMA-Mitgliedern? 10 Mär 2009 14:07 #71694

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pue schrieb:
Na, dass du für deine eigenen Stücke GEMA zahlen musst, ist normal.

Wenn ich eine CD mit eigenen Stücken pressen lasse und bin in der GEMA, dann zahle ich an das Presswerk 10% vom Endverkaufspreis oder 13,75% vom Händlerabgabepreis pro CD.

Das Presswerk ist der Vervielfältiger und muss also für 1000 CDs, die 15,-€ kosten sollen, 1500,-€ an die GEMA zahlen. Das tun sie aber nur, wenn du dem Presswerk die Moneten abdrückst. Den Großteil von dem Geld bekommst du später als Urheber wieder.


Moin!
Hattest du nicht geschrieben, es wäre aufgehoben wenn du deine eigenen Stücke auf deine Homepage stellst?

Also gibt es keine wirklichen Neuerungen, man bezahlt sich selbst!:laugh: Aber sie nehmen ja deine Rechte wahr!

Beispiel:
Eine Techno Musikergruppe hat in einem Onlineshop inkl. Vertrieb 186000 CD verkauft Reingewinn 58%, dann gehen sie auch zur GEMA, da sind es nur noch gemeldete 10820 CD!
* Das kann passieren, nun kann man sagen, die Techno-Gruppe ist schlechter geworden!:P

Na so was:silly:

LG Hans
Letzte Änderung: 10 Mär 2009 14:50 von hwp.
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GEMA-freie Stücke von GEMA-Mitgliedern? 10 Mär 2009 15:05 #71696

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Hattest du nicht geschrieben, es wäre aufgehoben wenn du deine eigenen Stücke auf deine Homepage stellst?

Ich sprach oben nur von CDs.

Das mit der Homepage ist richtig. Aber die EntGEMAfizierung geht nicht automatisch; du musst die Stücke einzeln angeben.

Jetzt will ich mal woanders lang: alle meckern über die GEMA, Veranstalter wie Künstler (ok, Doldinger gerade nicht). Das ist ok und zu großen Teilen sicher berechtigt. Mich würde mal interessieren, welche Vorschläge wir haben, um das Urheberrecht besser umzusetzen, es abzuschaffen oder was auch immer.

Wir hatten eine solche Diskussion in Ansätzen schon mal, da wir aber gerade dabei sind....

Ich stelle mal zwei drei Gedanken vorweg, die mir plausibel scheinen.

- Der Urheber soll für seine Werke verschiedene Copyrightformen wählen dürfen. Von freier Nutzung über Eigenvermarktung der Rechte bis zur GEMA-Beauftragung zur Wahrnehmung der Rechte. Nachteil: der bürokratische Aufwand wird viel größer und die GEMA teurer.

- Das Punktesystem der GEMA begünstigt die 'Großen' des Geschäfts und das ist weder begründet, gerecht noch sozialverträglich. Es gehört abgeschafft.

- Verteilung von oben nach unten, will heißen, dass wenig gespielte Werke bei der Verteilung der Gelder prozentual besser gestellt werden sollten. Begründung: Geschützt und begünstigt werden soll der kreative Akt des Urhebers und nicht die Marktstrategien der Musikindustrie. Ein vielgespieltes Werk verliert durch ständige Vervielfältigung eher an Wert.

- Wegfall unterschiedlicher Kriterien für U- und E-Musik.

- Der Zahlungsverkehr der GEMA muss transparent und nachvollziehbar gemacht werden.

- Alle GEMA-Mitglieder müssen volle Stimmberechtigung im Verein erlangen. Im Jahr 2007 bestimmten 2779 besserverdienende Mitglieder über das Geschick von 56099 angeschlossenen Mitgliedern. Es kann nicht sein, dass die Elite sich ihre eigenen Gesetze schafft und vom Staat dafür in monopoler Stellung eingesetzt wird.

- Auch andere Verwertungsgesellschaften müssen zugelassen sein (Entmonopolisierung).
Nachteil: starker Mehraufwand der Seite der Musikverbreiter. Gegenargument: eine einfache Computererfassung über die Werknummer könnte die Verteilung der Tantiemen erheblich vereinfachen und beschleunigen, auch wenn die Verwerter unteschiedliche Adressen haben. Selbst der Eigenverwertung stünde so nichts mehr im Wege.



Bitte gerne zu diskutieren, denn nur, wenn wir wissen, was wir wollen, macht Kritik an dem System Sinn.
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GEMA-freie Stücke von GEMA-Mitgliedern? 10 Mär 2009 15:43 #71697

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Hi,

das Zulassen anderer Verwertunsgesellschaften anderer Länder könnte eine Abkürzung sein, die viele Probleme auf einmal betrifft.
Wettbewerb und Konkurrenz führt immer zu größerer Kundenfreundlichkeit.

Bezüglich Verwaltungsaufwand der Gema würde ich mir keine Sorgen machen.
Auf den Seite der Sonthofner Kulturwerkstatt wurde mal von einen betroffenem Veranstalter eine geschätzte Beispielrechnung für ein großes öffentliches OpenAir Konzert (ich glaube in Bochum oder Essen) aufgemacht bzw dort zitiert.
Gemaeinnahmen ca 100.000,-
Gemaauschüttung an die auftretenden Bands (mit eigenen Stücken) ca 1.500,- bis 2.000,-
Letztlich werden mit den Gemagebühren aller wohl insbesondere populäre Hits, die ja eben sowieso schon oft gespielt werden, zusätzlich gesponsort. -

Also die freie Wahlmöglichkeit der Verwertungsgesellschaft über Ländergrenzen hinweg könnte sehr hilfreich für eine positive schnelle Verbesserung der Situation sein.
Die entsprechenden Anpassungsprozesse wären dann Sache und Arbeit der Gema, die trotz Konkurrenz attraktiv bleiben müsste, und weniger die Arbeit externer Kritiker (also von uns z.B), die der Gema Verbesserungsvorschläge machen.

fG
Werner
Letzte Änderung: 10 Mär 2009 15:49 von Weso.
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GEMA-freie Stücke von GEMA-Mitgliedern? 10 Mär 2009 15:50 #71698

  • RainerBurkhardt
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ich lasse über jeden der Sätze in deinem Posting gerne mit mir diskutieren, aber nicht über diesen:
Wettbewerb und Konkurrenz führt immer zu größerer Kundenfreundlichkeit.
hast du zum Beispiel schonmal versucht, deinen DSL-Anbieter zu wechseln?
Remember Joe Cocker
Letzte Änderung: 10 Mär 2009 15:51 von RainerBurkhardt.
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GEMA-freie Stücke von GEMA-Mitgliedern? 10 Mär 2009 17:53 #71699

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ich lasse über jeden der Sätze in deinem Posting gerne mit mir diskutieren, aber nicht über diesen:
Wettbewerb und Konkurrenz führt immer zu größerer Kundenfreundlichkeit.

hast du zum Beispiel schonmal versucht, deinen DSL-Anbieter zu wechseln?

Mehrfach erfolgreich. Das der Service gelegentlich oder auch des öfteren verbesserungswfähig st, ist klar. Der Wettbewerb läuft hauptsächlich über de Preis und die Leistungen, Schnelligkeit etc.
Die Frage ist doch, WIE WÄREN SERVICE, PREIS UND LEISTUNGEN, WENN ES NUR EINEN DSL ANBIETER GÄBE?

--

Praktisch, wie könnte auch für einen Veranstalter trotz mehrerer Abrechnungsgesellschaften der Aufwand gleich bleiben?
Z.B., indem es ein zentrales Büro gäbe, finanziert von den Gesellschaften, die die gespielten Titel an die jeweilige Gesellschaft meldet. O.ä., ist nur eine erste Idee.
Das liesse sich schon irgendwie hinkriegen.

Laut denk:
Eigentlich könnte man doch noch eine Petition starten, in der man einfach nur fordert, im europäischen Raum nationale Begrenzungen für V.-Gesellschaften aufzuheben. Wie das mW für jeden Handwerker und jeden Konzern ja auch gilt .

soweit erstmal
Grüßli
Werner
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GEMA-freie Stücke von GEMA-Mitgliedern? 10 Mär 2009 18:42 #71701

  • gordon.shumway
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moien leute,

das thema hat eine brisanz und eigendynamik entwickelt, die nicht mehr aufzuhalten ist. ich muss mich jetzt ausklinken, da gerüchte und halbwissen hier jetzt langsam zu fakten werden. die büchse der pandora wurde geöffnet. dagegen komme ich nicht an und das ist für mich nicht weiter zu verantworten. ich empfehle daher, den letzten thread nochmal genau zu lesen. nicht quer oder nur drüber, sondern genau. es wurde vieles genau erklärt. wenn sich hier jemand einzelheiten oder ausnahmen nicht vorstellen kann, dann ist das eben so. dann aber bitte, behaltet es für euch. nichts wird schneller verbreitet als ein gerücht.

ein beispiel von smaties:
Zitat:
Denn, die Gema ist kein gemeinnütziger Verein der das alles aus Gutmütigkeit und zum Vorteil der Künstler macht. Sie ist ein Wirtschaftsunternehmen und will/muss Gewinne machen. Was ja ok ist. Nur nicht auf deise Art und Weise.
Zitat ende

so gehts nicht! diese aussage ist nonsens!
Die Gema ist ein eingetragener verein, der für seine mitglieder die verwertungsrechte wahrnimmt! (Inkassobüro)
Sie ist kein wirtschaftsunternehmen das gewinne machen muss!
von der ausschüttung an die miglieder behält sie 14% bearbeitungsgebühr ein.
ich empfehle jedem, sich mal die satzung durchzulesen!


weiteres zitat von weso:
Auf den Seite der Sonthofner Kulturwerkstatt wurde mal von einen betroffenem Veranstalter eine geschätzte Beispielrechnung für ein großes öffentliches OpenAir Konzert (ich glaube in Bochum oder Essen) aufgemacht bzw dort zitiert.
Gemaeinnahmen ca 100.000,-
Gemaauschüttung an die auftretenden Bands (mit eigenen Stücken) ca 1.500,- bis 2.000,-


ohne dass ich einzelheiten kenne, sage ich: unfug.
denn diese aufstellung entspricht den normalen konzertgebühren. hier wurden meiner meinung nach ein paar dinge verwechselt.
bei 100.000,- gemaeinnahmen hätten die gesamteinnahmen etwa 5-10 Millionen betragen müssen. war Michael Jackson da?
war die veranstaltungsfläche das gesamte Bochum oder Essen?
der veranstalter kann die ausschüttung an die bands gar nicht wissen.
richtig sollte es heissen:
Gesamteinnahmen (eintritt) ca.100.000
gemagebühren (nach gebührenordnung) 2.000,-
dann machen die zahlen sinn.

und genau aus solchen gründen muss ich mich distanzieren.
ich selbst kenne nur einen winzigen teil dieses monsters, bin aber gerne bereit, soweit es mein wissen erlaubt, in PMs darüber auskunft zu geben.
ich möchte hier wirklich niemanden beleidigen.
wenn sich jemand auf den schlips getreten fühlt, entschuldige ich mich schon jetzt in aller form.

lieben gruß
gordon
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