Ja, er Veranstalter ist verantwortlich.
Du bist ja quasi nur "Subunternehmer".
Aber die Veranstaltung muß
vorher (2 Wochen) angemeldet werden. Dazu gehört auch schon die Setliste. Die mußt
Du als Musiker dem Veranstalter
rechtzeitig zukommen lassen.
Dazu gibt es von der GEMA einige vorgefertigte Formulare.
http://www.gema.de/musiknutzer/abspielen_auffuehren/veranstaltung.shtml
- keine Angst, beim "Musikfolge-Formular", schreibt rein was Ihr wißt, Mut zur Lücke! Die GEMA, besorgt sich schon die fehlenden Angaben, und die melden sich wenn sie nicht klarkommen.
Wenn die Setliste dann beim Auftritt abweicht, ist das auch nciht so tragisch. Hauptsache angemeldet.
Für z.B. kirchliche Veranstaltungen gelten hier etwas andere Vorgehensweisen. Das wird über die EKD im Rahmen eines Pauschalvertrages abgewickelt. Achtung, das gilt widerrum nicht für alle Musiktitel, evtl gibt es auch z.B. Schwierigkeiten bei Musicals, wo die Rechte of bei Verlagen liegen.
Vorher erkundigen!
Ob es für Vereine "Pauschalen" gibt, weiß ich nicht - ist mir neu.
Gruß Rüdiger