Die Gema zahlt man bei der Aufführung.
Wenn ich das File bei Musikus kaufe, gibt er mir damit wahrscheinlich die Lizenz, das bei öffentlichen Auftritten zu verwenden. Trotzdem will der Komponist seinen Obulus haben, sobald ich es aufführe.
Ich bin auch der Meinung, dass man das File hier nicht reinstellen dürfte, es sei denn, es ist überhaupt nichts mehr vom Originalstück erkennbar (die Melodie fehlt ja, aber auch die Begleitung ist ja geschützt).
Die schöpferische Leistung, das Playalong zu erstellen ist natürlich auch geschützt. Wenn ich mir das einfach anhöre und Noten für meine Band rausschreibe, klaue ich Musikus damit das Arrangement.
Da er das File verkauft hat, muss sich jetzt sein Kunde darum kümmern, ob noch irgendwelche Genehmigungen einzuholen sind, bevor er es an den Endkunden verkauft. Bei Playalongs sind ja die Noten der Melodiestimme dabei, und ein Verlag, der so etwas vetreibt, weiß auch wie's geht.
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<em>editiert von: rbur, 09.10.2006, 18:56 Uhr</em><!-- end editby -->