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THEMA: Kaufbeleg ...

Kaufbeleg ... 19 Dez 2005 11:12 #9919

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der saxhändler "meines vertrauens" hat mir ein wunderschönes instrument, das er in kommission hatte, vertscheggt. alles bestens. mein tenor und ich verstehen uns prima.

nur ... frage ich mich ... :evil: nachdem ich den händler mehrfach gefragt habe ... ob der jung mir denn nicht iiiirgendeinen beleg darüber ausstellen muss, dass das schöne alte und nicht eben billige horn nu mir gehört ...

oder anders formuliert: ist denn meine bitte nach iiiirgendnem beleg darüber, dass ich das horn mit der seriennummer soundso net geklaut, sondern gegen harte ¤uronen eingetauscht habe, so ungewöhnlich und kurios, dass der saxhändler sich nicht regen muss, respektive kann (der arme ...)? :evil:


nu hab ich schon mehrfach angefragt, bekomme aber weder nen beleg, noch ne antwort, warum ich keinen beleg bekomme. :-(


wenn der saxhändler meines vertrauens vorbei anne steuer arbeiten will ... oder was auch immer ... dann soll er das gerne tun ... aber ich WILL einen beleg.

WAS TUN? :evil: :evil: :evil:

nen ratlos-fröhlichen gruß ins forum! schrägetöne;-)
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Kaufbeleg ... 19 Dez 2005 11:30 #9921

  • smatjes
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Also,

er hat ja "eigentlich" nix damit zu tun. Vertragspartner ist eigentlich der Verkäufer des Saxes.

Eine Quittung über das gezahlte Geld aber sollte dir auch der Händler austellen müssen. Als Empfangsbestätigung.

Also, ganz frech sax unter den Arm klemmen, damit hin zum Händler und sagen "Hier, dafür hätte ich gern eine Quittung das ich den Betrag gezahlt habe" Eigentlich brauchst du dafür keine Begründung wenn er aber fragt warum.

"Naja, zum einen, das man mir nicht nachsagen kann es sei gestohlen. Zum anderen das man Ihnen nicht nachsagen kann es sei gestohlen"

Er wird dir ne Quittung geben. Wenn nicht, musst du wissen ob du ihn auf den Anwalt deines Vertrauens aufmerksma machen willst.

Ich denke aber persönliche Gespräche wären zunächst angebracht.
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Kaufbeleg ... 19 Dez 2005 12:03 #9923

  • schrägetöne;)
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@smatjes ... an wen sonst ;-)

jo, ich werde ihn nun das fünfte oder sechste mal drum bitteln und betteln ... eigentlich mag man den husten der flöhe nicht hören ... da mir der gute mann aber nettemal sagt, in wessen auftrag er das tenor verkauft hat, werde ich so ganz ein bissle den gedanken net los .. dass da gaaaanz böse machenschaften ... nein ... QUATSCH .. die welt ist rund, an den polen abgeplattet und alles wird seine ordnung bekommen :-)

und alldieweil er mir keine möglichkeit gibt, den eigentlichen verkäufer um nen beleg zu bitten, hat der händler ja doch ne ganze menge mit dem verkauf zu tun ... hmmm ... grübel :-x

das argument: "damit ich weiß, dass auch sie kein dieblein sind" ... das ist allzu köstlich .. mal hören, wasser sacht! :-O

greetz gabi :-D

<!-- editby -->

<em>editiert von: schrägetöne;-), 19.12.2005, 12:06 Uhr</em><!-- end editby -->
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Kaufbeleg ... 19 Dez 2005 12:05 #9924

  • Guido
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Der Kommissionsverkauf ist in § 383 HGB geregelt. Der Verkäufer verkauft in eigenem Namen aber auf fremde Rechnung. D.h. er kann dir eine Rechnung in die Hand drücken auf der der Name des Eigentümers des Saxophones steht. Bzw. er muss diese Rechnung ausstellen, weil er über die Kommissionstätigkeit und die Provision einen steuerbaren Umsatz erzielt. Kurz ausgedrückt: Keine Rechnung, keine Quittung = Steuerhinterziehung. Ich tippe mal, dass er auch die Registrierkasse nicht benutzt hat.

Für dich heisst das: Du hat keinen Nachweis, dass du ehrlich zu dem Sax gekommen bist. Du hast für die Versicherung keinen Beleg über den Kaufpreis. Alles nicht gut!

Male dir eine Quittung, auf der das Sax genau bezeichnet ist, Kaufdatum, Kaufpreis und Beteiligte. Damit marschierst du zu dem Händler und weist ihn freundlich darauf hin, dass du diesen Beleg für deine Versicherung brauchst. Wenn er sich weigert, reicht meist ein Hinweis auf das Steuerrecht und/oder auf einen guten befreundeten Juristen. Das ist zwar ultima ratio aber letztlich ist Rücksicht dann fehl am Platze: Du kannst Probleme bekommen und er spart Steuern. Ich hasse sowas. Es gibt nämlich auch Verkäufer, die eine Kommission erfinden. Stichworte: Gewährleistungsbeschränkungen, geringer Umsatz - Steuerminderung, etc.
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Kaufbeleg ... 19 Dez 2005 12:17 #9928

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Guido schrieb:
Es gibt nämlich auch Verkäufer, die eine Kommission erfinden. Stichworte: Gewährleistungsbeschränkungen, geringer Umsatz - Steuerminderung, etc.
das ist eigentlich die nächste frage, die die sich aufzwängt, sozusagen ... außer seiner mündlichen zusagen (vor zeugen) ... dass das instrument in ordnung sei, maximal 10 stunden gespielt worden sei nach einer GÜ ... weiß ich nix in sachen gewährleistung ... hm ...
der händler muss gewährleisten?
der verkaufsauftraggeber muss gewährleisten?

nein ... der händler .. oder?

die sache mit "an der steuer vorbei" scheint mir auch das wahre argument zu sein. ich werd zum bösen menschen ... grummel !

das sax ist übrigens in nem sehr feinen zustand, der preis sei okay - so die auskunft von nem vollblut-profi-saxophonisten, den ich inzwischen konsultieren konnte

gerüstet mit euren infos werde ich ihn nun himmelsakramentnoooocheinmal anrufen ...

greetz und dank einstweilen!!! gabi 8-)
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Kaufbeleg ... 19 Dez 2005 12:42 #9930

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alla: dem vom händler zwar höflich, aber dennoch formulierten: "ich weiß gar nicht, was sie eigentlich wollen!" folgten wenigstens so höflich formuliert EURE argumente. fein dosiert ... ergebnis nach erstaunlich zähem intro: der händler meines vertrauens darf der händler meines vertrauens bleiben ...

wissen stärkt so gut wie dreiwettertaft, in diesem Sinne: DANKE nochmal! schrägetöne;-)
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Kaufbeleg ... 19 Dez 2005 12:48 #9931

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Dann hat's ja geholfen :-D

Kurz zur Gewährleistung: "Eigentlich" haftet der Kommissionär nicht, denn er vermittelt nur den Kauf. Allerdings muss er deutlich machen, dass er nur als Kommissionär tätig ist.

Wenn er noch eigene Aussagen zur Ware macht, kann (KANN!!!) das für ihn u.U. evtl. ganz vielleicht Folgen haben.

Vor deutschen Gerichten und auf hoher See bist du in Gottes Hand.

Bitte: Ich bin kein Jurist aber meine tägliche Arbeit zwingt mich zur Lektüre solcher Texte :-x

Insoweit war das auch keine Rechtsberatung (ist nämlich nicht unbedingt gestattet) sondern Meinungsäußerung.
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Kaufbeleg ... 19 Dez 2005 13:38 #9933

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Soviel ich weiß muss der Kommisionär eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr bei gebrauchten Gegenständen leisten.
So long
mos
Some of the best jazz musicians in the business just happen to be women!www.simplysax.de www.smartandsold.de www.klavier-mit-mir.blogspot.com www.myspace.com/simplysaxmos www.youtube.com/mossite
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