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THEMA: Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen?

Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 14 Mär 2006 17:34 #16582

  • nando
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Moin Moin,

@ Mos wenigstens hast Du keine finanziellen Einbußen gehabt. Das Glück hat nicht jeder. Auch wenn Du jetzt ein Horn weniger in Deiner Sammlung hast, das nächste Grafton kommt bestimmt :-)

Gruß aus dem verschneiten Norden

Nando
Bari: wir schleppen Euch schon durch!
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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 16 Mär 2006 21:30 #16688

  • lupus
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Hi Mos,

da hast Du ja nochmal Glück gehabt.

Ich habe auch mal mein Sax in Köln zu einem "Fachmann" in einem großen Laden zur GÜ gebracht und einen ziemlichen Murks erhalten. Daher hatte ich mich entschloßen, die nächste GÜ selbst durchzuführen.
Gewisse Arbeiten, z.B. Richtarbeiten an Säulchen wollte ich an meinem Schmuckstück nicht selbst durchführen und so habe ich mir einen Saxdoc in Köln empfehlen lassen und zwar Herrn Hoppmann.
Ich habe ihn also angerufen und er hat mir sofort angeboten, meine GÜ zu begleiten.
Nach Abschluß meiner GÜ hat er mein Sax inspiziert und einige finale Justierungen, z.B. Klappenaufgänge, vorgenommen. Dies alles in einer sehr angenehmen Atmosphäre direkt in seiner Werkstatt.

Hier seine Anschrift:

Hans-Martin Hoppmann,
Köln, Severinsmühlengasse 5,
Tel. 0221/3319136.

Anbei auch ein Bild mit meinem Sax in seiner Hand.

Gruß
Lupus :-)


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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 16 Mär 2006 21:42 #16689

  • doc
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wenn Atti (Hoppmann) bloß am Samstag geöffnet hätte...
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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 17 Mär 2006 11:02 #16718

  • Saxteufel
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Hallo Leute,

es sieht ja so aus, als würde Mos das gleiche Geld zurück erhalten, daß Sie für den Ankauf des Instruments bezahlt. Ihr beglückwünscht sie dazu, nun gut.

Wollen wir doch mal folgendes Konstrukt aufstellen ...

Saxophonist Hilbert H. kauft von einer alten Oma ein Grafton für einen echten Schnäppchenpreis 150 EURO bar auf die Kralle und die Oma machte sogar noch einen Satz in die Luft. Hilbert besitzt bereits ein Grafton Alto, mußte aber bei dem günstigen Preis einfach zuschlagen, denn er weiß, er kann es gewinnbringend verkaufen. Das Grafton ist in einem recht guten Zustand, muß aber neue Polster bekommen und einjustiert werden. Ungefährer Wert nach der Überholung ca. 2000 - 3000 EURO, er will es für 1500 EURO anbieten und ganz sicher auch loswerden. Hilbert bringt es daher zu einer Fachwerkstatt zur Überholung, die lt. deren Auskunft 400 EURO kosten wird. Nach einer Woche erhält Hilbert einen Anruf von der Werkstatt - das Grafton ist versehentlich zu Bruch gegangen und daher tot. Die Werkstatt bietet an, ihm seinen Einkaufspreis ,also die 150 EURO zu ersetzen, dafür aber die Bruchstücke des Sax zu behalten. Was soll er machen :evil:


Hilbert rechnet also nach, was hätte er mit dem Sax verdienen können :

möglicher Verkaufspreis 1500 EURO
abzüglich Einkaufspreis 150 EURO
abzüglich Preis für Überholung 400 EURO
= entgangener Gewinn 950 EURO


Ist das Angebot der Fachwerkstatt also wirklich so kulant, wie es aussieht :evil:

Was soll Hilbert machen, soll er das Angebot annehmen und mit den 150 EURO zufrieden sein :evil:

Welche Ansprüche hat er laut Gesetz :evil:

Vielleicht kann ja eine rechtskundige Dame oder Herr hier mehr dazu sagen :evil:

Nur als Denkanstoß : Ist die Werkstatt für solche Fälle nicht versichert :evil:

Gruß

Saxteufel :-x / Ulf





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<em>editiert von: Saxteufel, 17.03.2006, 11:22 Uhr</em><!-- end editby -->
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Reeds-Shop

Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 17 Mär 2006 11:38 #16719

  • pharoah
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Entscheidend ist, dass sie im Ernstfall (vor Gericht) die Beweislast hat und den Beweis nicht wird führen können das der Saxdoc das Horn beschädigt hat!
Da helfen im Ernstfall nur Fotos vom Sax auf der Ladentheke bzw. eine Empfangsbestätigung über ein Saxophon mit evtl. aufgeführten Beschädigungen etc.

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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 17 Mär 2006 12:02 #16721

  • Saxteufel
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Hallo pharaoh,

klar, daß es für Hilbert H. ein Problem wäre, nachzuweisen, daß das Sax eindeutig bei dem Fachbetrieb zu Bruch ging. Hier im konkreten Fall wurde Hilbert jedoch bereits telef. mitgeteilt, daß es im Fachbetrieb passierte, der Betrieb leugnete es auch nicht. Bei Mos war das natürlich ganz anders, die Werkstatt versuchte sich zunächst vor den Kosten zu drücken, äußerte, daß der Schaden bei Mos passiert wäre.

Schon mal darüber nachgedacht, was diese ganze Geschichte von Mos und Hilbert H. uns lehrt und welche Konsequenz wir eigentlich daraus ziehen müßten ?

Vielleicht etwa so ;

Wenn wir ein Sax (egal ob Grafton oder nicht) zum Doc bringen, machen wir dort in dessen Anwesenheit mit der Digicam ein paar Fotos vom Sax und lassen uns von ihm den Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe schriftlich bescheinigen.Beide Vertragspartner - Auftraggeber und Auftragnehmer - unterschreiben dieses Übergabeprotokoll und bestätigen damit die Richtigkeit der Angaben. Beide Parteien erhalten Fotos mit Datumsangabe.

Wäre das nicht die beste Lösung um Ärger zu vermeiden ?

Welcher Saxdoc würde da schon mitmachen wollen ?

Was meinst Du ?

Gruß

Saxteufel :-x / Ulf

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<em>editiert von: Saxteufel, 17.03.2006, 12:03 Uhr</em><!-- end editby -->
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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 17 Mär 2006 12:05 #16722

  • doc
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Das ist es, was ich mit der Fauligkeit meinte, die auch diesem Kompromiß zu eigen ist.
Juristischen Beistand hat Mos m.W. seit Montag. Das sollte also seinen Gang gehen.
Nach allem, was ich über die Geschichte erfahren habe, ist und bleibt sie seltsam und überaus ... unanangenehm. Hinterläßt für alle indirekt Betroffenen mehr Fragen als Antworten.

Ich frage mich ja schon ewig, was man machen soll, wenn el Doc auf einmal auf die Idee kommt, beim Abholen z.B. die Rechtmäßigkeit des Besitzes des Horns in Frage zu stellen. Es gibt ja oft keine Reparaturscheine, Zeugen, Übergabeprotokolle etc.

Warum unter solchen Umständen eine Werkstatt mit dem Vertrauen ihrer Kunden va banque spielt, ist mir nicht einsichtig.
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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 17 Mär 2006 12:10 #16723

  • Saxteufel
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Hallo doc,

ich stimme Dir vollkommen zu... für beide Parteien eigentlich keine befriedigende Lösung, auch die Fachwerkstatt müßte ein berechtigtes Interesse daran haben, daß bereits vorhandene Schäden bei der Annahme des Instruments festgehalten sind.

Es ist wirklich haarsträubend, oft wird auf der Empfangsbescheinigung der Werkstätten noch nicht mal die Seriennummer des Instruments notiert.

Wortlaut so mancher Empfangsbescheinigung :

1 Saxophon Selmer zur Reparatur erhalten

Wie war das mit Selmer...Mod.22, Mod. 26 .., Balanced Action, Mark VI, Mark VII usw.... welch Unterschied im Wert. Hier wäre einem möglich Betrug Tür und Tor geöffnet !!

Kann es sein, daß wir alle hier zu gutgläubig sind :evil:

Wie steht Ihr zu meiner obigen Darstellung einer möglichen Übergabe an die Fachwerkstatt :evil:

Gruß

Saxteufel :-x / Ulf

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<em>editiert von: Saxteufel, 17.03.2006, 12:30 Uhr</em><!-- end editby -->
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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 17 Mär 2006 12:33 #16725

  • pharoah
  • pharoahs Avatar
Et hätt noch immer joot jejange!

Bis neulich jedenfalls!

Hier in Bonn gibt es einen Ford Händler der bei einer KFZ-Einlieferung, egal ob Inspektion oder Reparatur, den Wagen zuerst einmal überprüft. Dabei werden in einem Formblatt auch evtl. Kratzer und Beulen markiert. So kann später keiner behaupten das Beulen und Kratzer in der Werkstatt enstanden sind.

Das kann sich natürlich eine große Firma besser leisten als ein kleiner Saxdoc.
Irgendwo wird sich das dann auf die Preisgestaltung auswirken.

Aber ob wir das wollen?

Letztendlich ist vieles Vertrauenssache und einem Saxdoc kann auch ein Fehler unterlaufen!
Und ob er es, in dem vorliegenden Fall, absichtlich vertuschen wollte ist auch nicht klar bewiesen.
Ein fahler Beigeschmack bleibt trotzdem!


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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 17 Mär 2006 12:36 #16726

  • Sunny_Y
  • Sunny_Ys Avatar
Zu Herrn Hilpert und seinen 150 ¤...

selbst wenn die Werkstatt versichert ist, bekommt er nur die 150 ¤. Ein möglicherweise erzielbarer Preis wird von Versicherungen ignoriert.

Wir haben mal ein Gebrauchtfahrzeug einem Interessenten für eine ausgiebige Probefahrt überlassen, der Kaufpreis war schon mündlich vereinbart und das Geschäft so gut wie perfekt. Ergebnis der Probefahrt war ein Totalschaden (totaler ging es nicht, da war nichts mehr verwendbar :-( ), von der Versicherung gab es aber nicht den vereinbarten Kaufpreis (weil der Vertrag noch nicht abgeschlossen war), sondern eine wesentlich geringere Summe (Zeitwertschätzung, die aber daneben lag, weil Liebhaberfahrzeug).

Einen höheren Wert als den nachweisbaren Kaufpreis wird auch ein Gericht nicht ansetzen.

Grüßle,
Sunny
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