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THEMA: Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen?

Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 13 Mär 2006 09:46 #16511

  • eduard
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Hallo Mos,

schau mal hier: http://cgi.ebay.com/2-ALTO-SAXOPHONES-GRAFTON-FREE-SHIPPING_W0QQitemZ7378216682QQcategoryZ16232QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

gleich 2 Grafton zu verkaufen...eines zum Ausschlachten....vielleicht gibt er das ja gesondert ab...
Gruß Mario
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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 13 Mär 2006 13:55 #16528

  • mos
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Jetzt fängt es schon an. Man hat mich heute angerufen und mitgeteilt, dass man zwar Ersatz hätte, der aber in einem besseren Zustand sei.Es sei überholt und die Klappenschütze würde man auch gegen die meines Saxophones austauschen.

Ich denke, dass man da Geld von mir möchte. Ich habe aber eigentlich keine Lust auch noch Geld drauf zu zahlen.

Kann ich diesen Deal ablehnen? Was mache ich dann? Etwas Schriftliches gibt es nämlich nicht. Es kommt nur immer ein Zettel mit dem was gemacht werden muss und der Adresse in den Koffer.

Man sagte mir auch wieder, man können sich das nicht erklären und es sei vermutlich meine Schuld. Das macht mich traurig und wütend. Ich bin zu gutmütig und kann mich nicht gut mit jemanden Streiten. Ich möchte aber hier nicht als der Dumme rausgehen. Weiß aber nicht, wie ich morgen reagieren soll. Wenn man mir nur die Überholungskosten drauf schlagen würde, würde ich es vermutlich mit knirschenden Zähnen aktzeptieren.
So long
mos
Some of the best jazz musicians in the business just happen to be women!www.simplysax.de www.smartandsold.de www.klavier-mit-mir.blogspot.com www.myspace.com/simplysaxmos www.youtube.com/mossite
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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 13 Mär 2006 14:09 #16531

  • doc
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Als Betroffener fällt einem der erste Punkt am allerschwersten, aber vermutlich sind folgende Schritte wirklich nicht verkehrt:

1) Ruhe bewahren. Keine Zusagen. Keine Beleidigungen. Du mußt die Lage klären. Das muß jeder verstehen. Laß Dich nicht unter Druck setzen und tue das auch selber nicht.

2) Hol Dir Rat vom Fachmann/Fachfrau.
Ein Anwalt muß Dich kostenlos erstberaten.
Es geht nicht darum, gleich schweres Geschütz aufzufahren.
Du erfährst aber vom Fachmenschen, was Deine Rechte sind, was Du verlangen darfst und was Du im Zweifel nicht verlangen kannst.
Ein Fachmensch kann Dir ggf. auch verdengeln, welche publizistischen Mittel Dir zur Verfügung stehen, und welche besser ungenutzt bleiben.
Ich weiß nicht, ob eine Zweitmeinung von einem Verbraucherschützer (Verbraucherzentrale) hilkfreich ist, aber warum nicht? Die Geschichte dürfte in ihrer Grundgestalt ja nicht selten sein.

3) Beschaffe Dir einen Zeugen für den Laden. Da es immer noch Dein Saxophon ist, gerade wenn Du nichts unterschrieben hast, wird man es Dir kaum verwehren können, den Schaden fotopgraphisch nachzudokumentieren. Wofür immer es gut wäre.

4) ALs Händlerin bist Du doch bestimmt rechtsschutzversichert. Was sagt denn der Agent dazu?

5) Mit einem solchen Hintergrund kann man viel besser verhandeln. Dumm stellen darf man sich ja immer noch.


Deine Skepsis udn Dein ungutes Gefühl kann ich nachvollziehen. Denkbar ist vieles, und unseriöse Handwerker kennen bisweilen keine Hemmungen.

Ansonsten teile ich Willex' Einschätzung was den Rechtsweg angeht, voll und ganz. Es schadet aber nicht, seine Position in den Konfliktfeld genau zu kennen, damti man nur möglichst schwer über den Tisch gezogen werden kann.

Aber in/an was für einen Laden bist Du da bloß geraten?


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<em>editiert von: doc, 13.03.2006, 15:16 Uhr</em><!-- end editby -->
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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 14 Mär 2006 09:22 #16560

  • Saxteufel
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Hallo Mos,

tut mir echt leid, was Dir da widerfahren ist. Das ist wirklich eine riesen Schweinerei und sicher der "Super-Saxophongau" für Dich, aber hier in diesem Land wundert mich nichts mehr. Wie soll sinngemäß ein berühmter Dichter und Denker mal vor über hundert Jahren geschrieben haben - "Denk ich an Deutschland in der Nacht bin im um meinen Schlaf gebracht...". Diese "Fahrerflucht" passiert doch tagtäglich in unserem Land, nur keine Fehler eingestehen und Schuld auf sich nehmen. Die Leute ohne Hemmungen über den Tisch ziehen und Ihnen ohne Rücksicht auf Moral und Anstand das Geld aus der Nase ziehen. Was Firmen manchmal für teures Geld abliefern, spottet jeder Beschreibung. Traurig, traurig, viele Firmen haben Service, Kulanz und einen guten Ruf einfach nicht nötig, es geht ihnen wohl immer noch zu gut.

Nun aber zurück zu Deinem Fall. Sicher erscheint ein Anwalt angebracht, ich hätte aber vorher zunächst ein nettes Briefchen verfaßt, per Einschreiben oder Übergabe mit Empfangsbestätigung zugestellt, darin den Vorfall darin ausführlich beschrieben und um umgehende Stellungnahme und ein Vorschlag
zur "Wiedergutmachung" gebeten. Hier "auf einen fairen Verkäufer zu warten, der die Angelegenheit schnell und zu Deiner Zufriedenheit löst, scheint, zumindest nach Deinen bisherigen Beschreibungen, leider vergebliche Mühe. Warte ab, wie er zu Deinen Schreiben Stellung bezieht, dann hat man zumindest etwas schriftliches in der Hand und kann weitere Maßnahmen ( ggf. Anwalt) ergreifen. Telefonisch würde ich da nichts mit dem Laden besprechen, wenn nur persönlich und unter Zeugen, besser schriftlich.

Fällt die Antwort des Ladens nicht in Deinem Sinne aus, dürftest Du um einen Anwalt eh nicht herum kommen, das heißt dann Zeit, Geduld und Durchstehungsvermögen. Vielleicht solltest Du dann auch wirklich mit der Öffentlichkeit drohen, denn aufgrund der Frechheit dieses Ladens, haben wir alle ein Anrecht darauf, vor diesem unseriösem Geschäftsgebahren beschützt zu werden. Es gibt bestimmt auch zulässige Formulierungen ( Musikgeschäft A aus B in der Nähe der Stadtkirche hat.... und ...usw...), die sicher keine strafbare Handlung nach sich ziehen, aber durchaus sehr gute Rückschlüsse zulassen.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall "Viel Glück", nicht die Hoffnung verlieren, aber keinesfalls locker lassen.... und halte uns bitte auf dem Laufenden.

Gruß

Saxteufel :-x / Ulf



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<em>editiert von: Saxteufel, 14.03.2006, 09:25 Uhr</em><!-- end editby -->
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Reeds-Shop

Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 14 Mär 2006 13:11 #16569

  • mos
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Bin gerade wieder hier und alles hat sich so ziemlich zum Guten gewendet. Man war sehr freundlich heute und zeigte mir das Ersatzsax, das wirklich in einem sehr guten überholten Zustand war.
Man versicherte mir nochmals, dass man sich das nicht erklären könnte.
Ich fragte, was das andere den zusätzlich kosten sollte, der Betrag war mir zu hoch. Dann fragt man mich, was ich für das Instrument bezahlt hätte. Ich sagte den Preis und man fragte mich, ob ich denn damit einverstanden wäre, wenn man mir diesen Preis ersetzt.
Ich war sehr überrascht, damit hätte ich ehrlich gesagt nicht gerechnet. Morgen werde ich den Betrag abholen, mit einem glücklichen und einem sehr traurigen Auge. Denn mein schönes Grafton ist dann weg. Ich weiß auch nicht, ich hänge immer sehr an meinen Instrumenten. Ich bin zwar auf der einen Seite sehr froh, dass sich alles zum Guten gewendet hat, auf der anderen Seite aber sehr traurig, dass meine Sammlung um dieses schöne Instrument ärmer ist.

Vielen dank euch allen für eure Tipps und euren Zuspruch, besonders pharoah und doc.
So long
mos
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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 14 Mär 2006 13:24 #16570

  • Sunny_Y
  • Sunny_Ys Avatar
Das ist ja wirklich eine gute Nachricht, bei all dem Ärger. Schade um das Grafton, aber wenigstens hast du nun keine finanziellen Einbußen.

Ich vermute mal ganz stark, dass jemand von dem betreffenden Laden hier mitliest!
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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 14 Mär 2006 13:31 #16571

  • Saxteufel
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Hallo Mos,

hört sich ja gar nicht so schlecht an, aber wenn ich Dich richtig verstehe, hattest Du damals ( an Deinen Bericht erinnere ich mich gut, sah nach einem Top Zustand aus ) Dein Instrument recht günstig bekommen. Schriebst Du damals nicht, daß es ein Schnäppchen war :evil:

Eigentlich müßte Dir, nach meiner Auffassung, dann der Wiederbeschaffungswert erstattet werden, auch wenn dieser ggf. viel höher ist, als der Betrag, den Du bezahlt hattest. Denk´mal drüber nach, meinst Du denn, Du bekommst nochmal ein Grafton für das gleiche Geld wie damals :evil:

Gruß

Saxteufel :-x / Ulf
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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 14 Mär 2006 13:41 #16572

  • Toko
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Saxteufel spricht wahres.
Das heisst also, Du bekommst den Preis den Du bezahlt hast, dass Sax bleibt aber da. Was wäre das Instrument, wenn es zu reparieren ist, denn Wert, wenn es wieder verkauft werden kann?

Nur mal zum nachdenken ...

ToKo
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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 14 Mär 2006 13:58 #16573

  • mos
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Ich werde morgen, wenn ich das Geld habe genaueres schreiben und dann könnt ihr meine Entscheidung verstehen.

@Sunny Y, nein, da liest niemand von hier mit. Das glaube ich zumindestens.
So long
mos
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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 14 Mär 2006 15:02 #16575

  • doc
  • docs Avatar
@SunnyY, das können wir mit großer Sicherheit ausschließen. Aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

@mos, ich ahne das Dilemma. Selbst gute Kompromisse haben bisweilen einen unglaublich fauligen Geruch, der 'ne Weile hängen bleibt.

Ich glaube aber auch, daß Du eine vernünftige Entscheidung getroffen hast. Gute Arbeit!

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<em>editiert von: doc, 14.03.2006, 16:19 Uhr</em><!-- end editby -->
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