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THEMA: Donwload von z.B. Youtube möglich und legal?

Re: Donwload von z.B. Youtube möglich und legal? 14 Jan 2008 09:19 #50615

  • LamaGeli
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Dass das Herunterladen nicht nicht erlaubt ist, steht unter 6.1 K

<<Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist. „Streaming“ bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer.>>
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Re: Donwload von z.B. Youtube möglich und legal? 14 Jan 2008 09:29 #50616

  • Billy
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Genau, aber das hatten wir ja auch schon in der englischen Fassung.

Nicht rechtmässige Nutzung wird ja nicht so oft mit "... ist verboten" ausgeschrieben, sondern über "... dürfen nicht ..." oder "... dürfen ausschliesslich ..." ausformuliert.
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Re: Donwload von z.B. Youtube möglich und legal? 14 Jan 2008 10:15 #50620

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Diese Nutzungsbedingungen sind das Stück vom Eis, das oben schwimmt. In Wirklichkeit lebt aber youtube davon, dass die User sich anonym (!) anmelden und nicht-gema-freies Material uploaden. Dann passiert folgendes: entweder juckt das die Künstler (oder ihre Agenturen) oder sie sehen darüber weg. Oder -- dritter Fall: sie haben es noch gar nicht zur Kenntnis genommen. Wie auch immer, youtube trifft keine Schuld, da sie in ihren AGBs ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass dies untersagt ist und der schuldige user lässt sich nicht identifizieren. Das ist schon alles!

Da es der gema offensichtlich ein Dorn im Auge ist und youtube seinen User weder erlaubt Raubkopien hochzuladen noch downzuloaden, müsste jetzt eigentlich folgendes passieren: die User müssten sich beim Registrieren einwandfrei identifizieren lassen. ABER das wird a) keiner tun und b) wird youtube ebenfalls den Teufel tun, weil c) dann ihr ganzes Konzept zusammenbricht. Was liegt also näher, als sich d) mit den "Widersachern" an den grünen Tisch zu setzen und von dem fetten Gewinnkuchen ein wenig abfallen zu lassen.

So geschehen:
YouTube […] und die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) haben nach langen Verhandlungen eine entscheidende Einigung erzielt. Die Vereinbarung berechtigt zur Nutzung des Weltrepertoires musikalischer Werke auf der YouTube Plattform. Diese Einigung ermöglicht die Musiknutzung sowohl in Musikvideos als auch in den von Nutzern erstellten Videos.

Das bedeutet, dass die Gema offenbar keine einzelnen Nutzer der Plattform mehr herauspicken und gegebenenfalls juristisch verfolgen will, wenn sie urheberrechtlich geschützte Musikstücke zur Untermalung eigener Videos oder für so genannte Lip-Sync-Videos nutzen, bei denen Aufnahmen bekannter Songs mit mehr oder weniger origineller Rahmenhandlung nachgesungen wird. Dafür ist üblicherweise als öffentliche Aufführung sofort eine Lizenzgebühr fällig.
s. Handelblatt, 8. November 2007:
blog.handelsblatt.de/webwatcher/eintrag.php?id=268

Die ganze Diskussion hier ist also hinfällig. Aber was solls, so lange sich die braven Deutschen darüber unterhalten, was bei youtube erlaubt ist und was nicht, merken sie wenigstens nicht, dass hinter ihrem Rücken der Ausverkauf ihrer Kreativität längst begonnen hat.

Für mein Rechtsempfinden müsste nun eine Künstlervereinigung aufstehen, an die gema herantreten und sich von dem fetten Braten ein Stück zurückholen. Die Sache hat nur zwei Haken: die Künstlervereinigung haben wir bereits, sie nennt sich gema. Der andere Haken: es liegt kein Urteil vor, auf das man sich im Ernstfall berufen könnte.

Von außen betrachtet, ist das alles sehr geschickt eingefädelt -- wenn man mitbedenkt, dass der brave Deutsche nun nichts anderes zu tun hat, als emsig das Kleingedruckte der youtube AGBs zu studieren.

In der Zwischenzeit: Hoch lebe youtube.de!

LG, wallenstein




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Re: Donwload von z.B. Youtube möglich und legal? 14 Jan 2008 10:45 #50621

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In dem Zitat vom Handelsblatt wird wieder einmal vermischt, was nix miteinander zu tun hat.

Die GEMA verwaltet die Verwertungsrechte, nicht die Urheberrechte.

Das heißt, laut Statuten der GEMA müssen die Künstler an den Einnahmen von youtube partizipieren.
Da bin ich mal gespannt auf meine nächte Abrechnung. :-)

Urheberrechtlich geschütztes Material dessen Rechte man nicht innehat, ist weiterhin verboten bei youtube zu veröffentlichen.

Um den Unterschied mal zu verdeutlichen.

Erlaubt ist es sich selbst (oder eigene Band) zu filmen, während sie Take Five spielt und das dann hochzuladen.

Nicht erlaubt ist, Aufnahmen von Take Five hochzuladen, die man während eines Paul Desmond Konzertes mitgeschnitten hat.

Gruß
Geli
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Re: Donwload von z.B. Youtube möglich und legal? 14 Jan 2008 12:18 #50623

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Dass das Herunterladen nicht nicht erlaubt ist, steht unter 6.1 K

<<Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist. „Streaming“ bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer.>>


Danke Geli,

....nur in der Form des streamings..............

das Wichtigste überlesen, so schnell ist man raus.......oder drin. 8-)

Liebe Grüße

Chris
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Re: Donwload von z.B. Youtube möglich und legal? 14 Jan 2008 13:04 #50627

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Moin!

BMI/ASCAP und GEMA ! Vergleicht die Bestimmungen!

BMI/ASCAP-USA, nur Aufführungsrecht!
Und hier wird für nicht kopierbares Streaming kein Betrag erhoben!!!!!!!!!!!!

Und die H.F.A. beschränkt sich nur auf Vervielfältigung mechanischer Art!

Wenn man ein Playback instrumental laufen lässt, und dazu singt, dies auf YouTube
veröffentlicht (wo es keine Funktion zur Vervielfältigung gibt) passiert nischt!

Niemand verklagt!

Wenn die Rechte so übergreifend wären, dann könnte man die USA dazu zwingen, dem Kyoto Protokoll zuzustimmen!

GEMA = BRD !
Was Ihr auf US Seiten macht, geht die GEMA nischt an!

LG Hans
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Re: Donwload von z.B. Youtube möglich und legal? 14 Jan 2008 13:54 #50628

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soweit ich das richtig verstanden hatte, ging"s auch um Youtube Deutschland.

Gruss,
Billy
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Re: Donwload von z.B. Youtube möglich und legal? 14 Jan 2008 14:07 #50629

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Und wer aufmerksam liest, stellt fest weiterhin US-Server, weiterhin US Recht!
LG Hans
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Re: Donwload von z.B. Youtube möglich und legal? 14 Jan 2008 14:26 #50630

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<<Wenn man ein Playback instrumental laufen lässt, und dazu singt, dies auf YouTube
veröffentlicht (wo es keine Funktion zur Vervielfältigung gibt) passiert nischt!>>

Ne, so einfach ist das nicht. Wenn das Playback von einem dt., bei der GEMA angemeldetem Künstler ist, treibt die GEMA (in Zusammenarbeit mit den ausländischen gemafunktionerfüllenden Institutionen) auch die Kohle im Ausland ein.

<<Und wer aufmerksam liest, stellt fest weiterhin US-Server, weiterhin US Recht!>>

Glaubst Du youtube würde Millionen/Milliarden (großes Geheimnis) an die GEMA abdrücken, wenn die Rechtslage so wäre?

Gruß
Geli
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Re: Donwload von z.B. Youtube möglich und legal? 14 Jan 2008 15:40 #50631

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Moin!

Doch Geli so einfach ist das!

Nach BMI / ASCAP gibt es keinen Verstoß bei Streaming ohne Download und Vervielfältigung!

Die Plattenfirmen untereinander mit Beteiligung der Gema/BMI/ASCAP/SUISA/SACEM/ u.a. das ist ein DEAL, die Interessen der Label und Schwesterlabel untereinander!

Internationales Recht neeee!

Denn der Umkehrschluss würde bedeuten, Du könntest hier bei uns belangt werden nach US Recht!

LG Hans
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