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THEMA: Donwload von z.B. Youtube möglich und legal?

Re: Donwload von z.B. Youtube möglich und legal? 13 Jan 2008 00:44 #50580

  • Billy
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Ok, bei Streaming dachte ich immer an Live-Streaming und wusste nicht, dass da noch zwischen Live- und On-Demand-Streaming unterschieden wird.
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Re: Donwload von z.B. Youtube möglich und legal? 13 Jan 2008 13:32 #50585

  • prinzipal
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jedenfalls ist das downloaden aus offensichtlich unrechtmäßigen quellen seit 1.1. strafbar .

es werden wohl die üblichen abmahner und netzanalysierer die ersten prozesse darüber auslösen , ob illegal bei z.b. youtube findbares material ( oder sind z.b. die alten us- shows von den sendern da reingestellt worden ? ) beim streamen gedownloaded wird ( technisch geht das auch anders ) und damit ungut ist oder ob etwas , über das man nicht spricht , ungut ist , war und bleibt .

:-\
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Re: Donwload von z.B. Youtube möglich und legal? 13 Jan 2008 14:11 #50587

  • SkankingSax
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Tach auch.
Also meines Wissens ist "Aufnehmen" von YouTube genauso legal wie vom normalen Fernsehen, ist ja auch sehr vergleichbar... Man muss also ein Programm haben, dass das Video nicht direkt runterlädt, sondern den Umweg übers Aufnehmen geht... Da das jedoch kaum nachvollziehbar ist, denke ich, dass ein normales Runterladen auch rechtens sein müsste...
Weiß leider gerade kein Programm, was "aufnimmt"...
Sax'n'Drums and Rock'n'Ska
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Re: Donwload von z.B. Youtube möglich und legal? 13 Jan 2008 17:28 #50592

  • LamaGeli
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<<Also meines Wissens ist "Aufnehmen" von YouTube genauso legal wie vom normalen Fernsehen, ist ja auch sehr vergleichbar...>>

Ne, ist überhaupt nicht vergleichbar.
Zum einem sind die Urheberrechte beim Fernsehen eindeutig geklärt.
Bei youtube kann das erst nach dem Einstellen der Videos kontrolliert werden.
Wenn dort solche Rechte verletzt werden fliegt das Video raus.
Das heißt, wurde es vorher gedownloaded, hat man ein illegales Video runtergeladen.
Zum zweiten kann man die Videos bei youtube immer wieder angucken, ein speichern ist nicht nötig.
Beim Fernsehen gibts ne Sendung ein mal, dann vielleicht noch ne Wiederholung und 10 Jahre später dann noch mal.
Ist also überhaupt nicht vergleichbar mit youtube.

Und wie gesagt da die GEMA da jetzt ja mitmischt und diese nur streaming on demand erlaubt, ist das downloaden illegal.

Gruß
Geli
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Reeds-Shop

Re: Donwload von z.B. Youtube möglich und legal? 13 Jan 2008 19:54 #50598

  • chrisdos
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Hallo,

gibt"s ja doch auf deutsch, schon schwer genug das zu verstehen:

de.youtube.com/t/terms

Liebe Grüße

Chris
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Re: Donwload von z.B. Youtube möglich und legal? 13 Jan 2008 21:07 #50600

  • wallenstein
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hallo :-)

Für mein Empfinden ist es ein Widerspruch, etwas im Netz zu veröffentlichen und es zugleich vor der Öffentlichkeit schützen zu wollen. Im Klartext: wenn ich Fotograf wäre und meine Bilder auf einer Webseite zur Schau stellte (und wüsste, dass sie gut sind), kann ich mir ausdenken, wie schnell sie sich online verkarnickeln.

Genau so wird es mit Musik sein: wenn ein guter Musiker/Musikerin ihre Musik bei youtube hochlädt, wird bei den Usern ein Jäger- und Sammlerinstikt ausgelöst (vor allem, wenn weiterhin immer wieder einmal Videos bei youtube verschwinden!). Grabbing-Software gibt es en masse, das ist nicht das Problem. Auch nicht, die live-Übertragung bei youtube live mitzuschneiden.

Allerdings frage ich mich, wofür das ganze Jagen und Sammeln gut sein soll. Wenn es doch im Netz verfügbar ist, gibt das ein gutes Gefühl, oder etwa nicht? Ich würde also im Gegenteil dafür sorgen, all meine Ton- und Filmarchive auf einen netzserver a la youtube zu schieben, denn so sind sie an einem sicheren Ort und ich muss mir keine Sorgen um meinen knappen festplattenplatz machen oder um die Haltbarkeit von CD-ROM/DVD. So gesehen wird in den nächsten Jahren sicher das Internet mächtig mit Daten und vor allem Videos geflutet werden. So sehr, dass man -- ich fürchte schon bald -- Geld dafür geboten bekommt, sich das eine oder andere anzusehen.

Doch so weit sind wir noch nicht und wie gesagt, wer etwas ins Internet stellt, sollte sich doch bewusst sein, dass es "ge-shared" wird und somit nie wieder konventionell und kommerziell in Gold verwandelt werden kann. Daher mein Credo, nur Stücke bei youtube und co. hochzuladen, die man abgeschrieben hat (dann kann sie raubkopieren wer mag!) und diese als "Appetizer" für das eigentliche kommerzielle Werk betrachten.

Einen schönen Restabend,
wünscht wallenstein
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Re: Donwload von z.B. Youtube möglich und legal? 13 Jan 2008 21:35 #50602

  • LamaGeli
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Naja, solange jemand noch nicht so berühmt ist, dass er dauernd im Radio gespielt wird, kann man solche Plattformen wie youtube auch als kostenloses Werbemittel betrachten.
Weiterhin bietet es Leuten, die keine kommerziellen Absichten haben, die Möglichkeit ihre Kunst dort zu "parken", um sich mit anderen darüber auszutauschen.

Gruß
Geli
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Re: Donwload von z.B. Youtube möglich und legal? 13 Jan 2008 22:29 #50606

  • wallenstein
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so isses. Früher musste man auf die Straße, um für Meinungsfreiheit und Frieden zu kämpfen, heute kommt die Öffentlichkeit freihaus nach Hause und was machen wir? -- Wir machen uns Sorgen um GEMA und Co ...

au backe, sind wir weichgespült!

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Re: Donwload von z.B. Youtube möglich und legal? 13 Jan 2008 22:47 #50607

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<<au backe, sind wir weichgespült!>>

oder nur oft genug auf die Schnauze gefallen, nennt man dann Lebenserfahrung oder "realistisch geworden" :-)

Schade, dass ich Deinen Youtube link mit meinem PC nicht anschauen kann :-(
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Re: Donwload von z.B. Youtube möglich und legal? 14 Jan 2008 01:21 #50612

  • chrisdos
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Hallo nochmal,

hab versucht den Dschungel zu lichten und die ursprüngliche Frage zu beantworten:



Kann ich Videos herunterladen, um sie mir später anzusehen?
Nein, derzeit kannst du unsere Videos nicht auf deinen Computer herunterladen. Der Videoplayer von YouTube ist nur zur Online-Verwendung in deinem Browser bestimmt. Alternativ zum Download kannst du Videos jedoch vorübergehend speichern, indem du sie deiner Quicklist hinzufügst. Wenn du Videos dauerhaft speichern möchtest, melde dich an und klicke unter dem entsprechenden Video auf "Favoriten".


„Streaming“ bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer.


Hier geht es nur um technische Möglichkeiten, von Verbot ist nicht die Rede.


8.4 Sie gewährleisten und garantieren, dass Sie über sämtliche erforderlichen Lizenzen, Rechte, Zustimmungen und Erlaubnisse verfügen (und für den gesamten Zeitraum Ihrer Nutzung der Dienste verfügen werden), die erforderlich dafür sind, dass YouTube Ihre Nutzerübermittlung zum Zweck der Bereitstellung von Diensten durch YouTube nutzen kann und anderweitig von Ihren Nutzerübermittlungen in der auf der Webseite und in diesen Bestimmungen genannten Weise Gebrauch machen kann.[/i]


10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie
A. YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege;
B. jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.


Das heißt, wer Daten hochlädt, muss im Besitz derer Rechte sein und stimmt einem weltweiten (privaten!) Gebrauch zu.

Ich würde das Ganze so interpretieren, dass das Herunterladen technisch nicht vorgesehen, aber nicht verboten ist. Wie bei vielen Dingen im Internet kommt es nicht auf die Möglichkeiten an, sondern auf legal/illegal und in diesem Zusammenhang oft auf privat/kommerziell.


Liebe Grüße

Chris

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